26.02.2013
Bürgerinnen und Bürger aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern genießen Freizügigkeit. Seit dem 29. Januar 2013 entfällt die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung. Um den besonderen Status als freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige zu dokumentieren, genügen die Vorlage einer Meldebestätigung und der Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises, aus dem sich die Staatsangehörigkeit des EU-Staates ergibt. Meldebestätigungen stellt bei der Stadtverwaltung Gaggenau ausschließlich das Bürgerbüro aus.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien ist bis 31. Dezember 2013 noch der Besitz einer Arbeitserlaubnis erforderlich, die direkt bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden muss.
Die Ausländerbehörde der Stadt Gaggenau eröffnet allen Staatsangehörigen aus den EU(Europäische Union)-, EFTA(Europäische Freihandelszone)- und EWR(Europäischer Wirtschaftsraum)-Staaten sowie deren Familienangehörigen die Möglichkeit, ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten durch direkte Vorsprache zu regeln. Dazu gehört die Ausstellung von Aufenthaltskarten der EU für drittstaatsangehörige Familienangehörige und Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie die Bestätigung des Daueraufenthaltsrechts.
Bei gewünschter oder notwendiger Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist darauf zu achten, dass dies aus verwaltungstechnischen Gründen erst einen Tag nach der Anmeldung bei dem Bürgerbüro erfolgen kann. Zu beachten ist auch, dass sich Betreffende innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise beim Bürgerbüro anmelden müssen.
Um Aufenthaltsmodalitäten für EU-Bürger und deren Familienangehörige zu klären, stehen die Kontakttelefone: 07225 – 962 617 bis 619 zur Verfügung. Als Unterlagen werden benötigt: gültiger Reisepass oder gültige ID-Karte und für Familienangehörige die Heirats- beziehungsweise Geburtsurkunde. In Einzelfällen können weitere Unterlagen gefordert werden.
Die Öffnungszeiten des städtischen Ausländerwesens sind:
• Montag bis Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr
• Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
• und nach Absprache
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de
