28.08.2009
Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (Widerspruch: Baugenehmigung dm-Markt) zurückgewiesen hat, verzichtet die Stadt Gaggenau darauf, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzureichen.
Die Verwaltungsspitze hat in einer kurzfristigen Sondersitzung diese Vorgehensweise mit den Mitgliedern des Gemeinderates erörtert.
Die Stadt Gaggenau sieht die Einzelhandelsentwicklung in Kuppenheim für die Entwicklung Gaggenaus als Einkaufsstadt weiterhin äußerst kritisch.
Mit Blick auf die Verbesserung des nachbarschaftlichen Verhältnisses möchte die Stadt Gaggenau gemeinsam mit der Stadt Kuppenheim eine für beide Gemeinden zukunftsorientierte und konstruktive Lösung finden.
Die weiteren Verfahrensschritte werden dann in der Gemeinderatssitzung am 21. September beschlossen.
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