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Gaggenau macht seine Hausaufgaben für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

19.02.2016

Anlässlich der seit Sommer 2015 anhaltenden Flüchtlings- und Zuwanderungsströme hat die Verwaltung im gesamten Bundesgebiet und auf allen Ebenen, von der Kommunal- bis zur Bundesebene, Aufgaben zu bewältigen, die hinsichtlich Art, Umfang und Anzahl bisher unbekannt waren. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei der enggesteckte zeitliche Rahmen dar, da einerseits die hilfsbedürftigen Flüchtlinge unter sozialen Gesichtspunkten schnellstmöglich einer zumutbaren Unterbringung bedürfen, andererseits aber auch in Richtung der deutschen Bevölkerung zur Unterstützung der Integrationsakzeptanz zügige, umsetzbare und akzeptable Lösungen notwendig sind. Den Kommunen ist als originäre Aufgabe im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme die der sogenannten „Anschlussunterbringung“ aufgegeben. Die Anschlussunterbringung schließt sich an die „Erstaufnahme“ und die „vorläufige Unterbringung“ an und setzt dann ein, wenn Flüchtlinge über ein Bleiberecht verfügen, ihnen die Anmietung oder der Erwerb von Wohnraum aus eigener Kraft aber noch nicht gelingt. Die Aufgabe der Anschlussunterbringung ist als eine übergangsweise bestehende Aufgabe angelegt, zeitlich ist sie jedoch nicht an feste Grenzen gebunden. Wie schnell die anwesenden Flüchtlinge tatsächlich selbst Wohnraum finden, ist von vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Faktoren abhängig. Soweit und sobald Flüchtlinge nicht mehr auf eine durch die Kommune organisierte Anschlussunterbringung angewiesen sind und sich selbst lokal auf dem Wohnungsmarkt versorgen, scheiden sie aus der institutionalisierten Anschlussunterbringung aus. Insgesamt wird deshalb der Bedarf auf dem regulären Wohnungsmarkt vor allem im preisgünstigen Segment steigen. Mittelfristig bis langfristig ergibt sich deshalb für die Kommunen die Aufgabe, für einen örtlich den Bedarf befriedigenden Wohnungsmarkt zu sorgen.

Die prognostischen Schätzungen des Landratsamtes Rastatt als untere Aufnahmebehörde gehen derzeit für die Zuweisung im Rahmen der Anschlussunterbringung an die Große Kreisstadt Gaggenau von einer Zahl von 800 Flüchtlingen bis Ende des Jahres 2018 aus, wobei jedoch mit Korrekturen nach oben zu rechnen ist. Oberbürgermeister Christof Florus unterstrich in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass die Stadt Gaggenau ihre Hausaufgaben gemacht habe, zumal sie den Bedarf an Anschlussunterbringung für die Jahre 2016/17 heute schon abdecke.

Mehrgleisiger Ansatz der Stadtverwaltung
Das von der Verwaltung der Stadt Gaggenau erarbeitete Konzept sieht laut Maximilian Lipp, Leiter des städtischen Amtes Recht und Planen, vor, die Bereitstellung von Wohnungen in einem mehrgleisigen Ansatz sicherzustellen.

• Einerseits sollen bestehende Leerstände auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt im Rahmen der Möglichkeiten genutzt werden. Vorteile dieser Herangehensweise sind relativ schnelle Verfügbarkeit, ein gemäßigter Umsetzungs- und Kostenaufwand sowie eine dezentrale Verteilung im Stadtgebiet. Bereits seit vergangenem Jahr ist unter Federführung der städtischen Finanzverwaltung eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, Bestandswohnungen und andere geeignete Objekte im Gebiet der Stadt Gaggenau je nach Einzelfall entweder durch Anmietung oder Ankauf verfügbar zu machen. Bislang konnten in Verfolgung dieses Ansatzes Objekte für 240 bis 250 Personen angemietet oder gekauft werden. Das erarbeitete Konzept der Stadt Gaggenau sieht vor, dass zur Bewältigung der Anschlussunterbringung nicht auf den derzeitigen Bestand an günstigem beziehungsweise sozialem Wohnraum zurückgegriffen werden soll, da die diesbezügliche Nachfrage bereits heute hoch ist. Wohnungen, die sich im Bestand des Eigenbetriebes „Stadtwohnung Gaggenau“ oder der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH befinden, werden demnach grundsätzlich nicht zur Anschlussunterbringung herangezogen und verbleiben dem regulären Markt. Diese Wohnungen stehen somit im Rahmen der üblichen Vergabebedingungen den Flüchtlingen zur endgültigen Unterbringung zur Verfügung, sobald und soweit sie sich über den Wohnungsmarkt selbst versorgen.

• Weil eine Zurverfügungstellung ausreichenden Wohnraums für die Anschlussunterbringung allein durch den jetzt bestehenden Wohnungsmarkt nicht umsetzbar ist, ist es notwendig, neue Kapazitäten zu schaffen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Gaggenau vielfältige mögliche Projekte hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft. Insgesamt lassen sich bei dem zu schaffenden Wohnraum dem Grundsatz nach drei unterschiedliche Kategorien ausmachen:

1. Unmittelbar der Anschlussunterbringung dienender Wohnraum/Gemeinschaftsunterkünfte: Die Stadt schafft Wohnraum, den sie in der Anschlussunterbringung einseitig durch Zuweisung belegen kann. Dieser Wohnraum wird von intensiver Belegung geprägt sein, weshalb er in der Regel als Gemeinschaftsunterkünfte ausgestaltet wird. Es gibt Möglichkeiten der Umsetzung in Eigenregie der Stadt und auch Möglichkeiten der Umsetzung mit Dritten. Als mögliche Örtlichkeit für solche Gemeinschaftsunterkünfte nannte Bürgermeister Michael Pfeiffer vor allem den Stadteingang West (links der Rotherma-Querspange auf dem Gelände des vormaligen Rotenfelser Schwimmbads), wo Wohneinheiten für 200 bis 250 Personen entstehen könnten.

2. Konventioneller Wohnraum: Weil die Nachfrage nach konventionellem Wohnraum des günstigeren Preissegments steigen wird, geht es um die Vergrößerung des Marktangebotes. Eine ein-seitige „Belegung“ durch die Stadt wird nicht mehr möglich sein, allein der Markt wird Regulativ sein. In dieser Kategorie ist auch denkbar, dass zuerst unmittelbar der Anschlussunterbringung dienende Objekte bei dort sinkendem Bedarf in die endgültige Unterbringung übergeleitet werden. Konkret bedeutet das, dass zu erstellende Objekte zunächst zur Anschlussunterbringung höher belegt werden und später mit reduzierter Bewohnerzahl dem Wohnungsmarkt offenstehen. Stadtkämmerer und Geschäftsführer der Stadtwohnung Gaggenau/Städtische Wohnungsgesellschaft Gaggenau mbH, Andreas Merkel, erwähnte als mögliche Standorte die Konrad-Adenauer-Straße 42 a in Gaggenau Mitte, wo acht Wohneinheiten entstehen könnten, die Jahnstraße in Gaggenau Mitte, wo hinter den Nr. 9 und 11 eine Bebauung in zweiter Reihe (Nachverdichtung) verwirklicht werden könnte mit etwa acht Wohneinheiten, und die Alban-Stolz-Straße in Bad Rotenfels, wo etwa 15 Wohneinheiten errichtet werden könnten.

3. Zurverfügungstellung von Flächen zur vorläufigen Unterbringung des Landkreises: Durch die bislang durchgängig hohen Asylbewerber- und Zuwandererzahlen hat der Landkreis weiterhin Bedarf an Liegenschaften zur vorläufigen Unterbringung. Es besteht deshalb seitens des Landkreises Interesse an Flächen in den Gemeinden, auf denen sich Gemeinschaftsunterkünfte zur vorläufigen Unterbringung realisieren ließen. Bürgermeister Pfeiffer zählte als mögliche Optionen für Flächen, die die Stadt primär zwar für Anschlussunterbringung nutzen würde, bei Bedarf dem Landkreis aber auch für die vorläufige Unterbringung zur Verfügung stellen könnte, auf: das Gewann Holzklingel in Gaggenau Mitte, wo eine Gemeinschaftsunterkunft für etwa 100 Personen realisierbar wäre, und den ehemaligen Unimog-Parkplatz in der Michelbacher Straße in Gaggenau Mitte, wo ebenfalls Wohnraum für zirka 100 Personen geschaffen werden könnte.

Wohnraumstrategie für bis zu 1.000 Flüchtlinge
Alles in allem könnte auf Grundlage dieser mehrgleisigen Vorgehensweise Wohnraum für bis zu 1.000 Personen (knapp 750 in Neubauten, rund 250 in Bestandsgebäuden) geschaffen werden. Der Gemeinderat billigte diese Strategie zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Großen Kreisstadt Gaggenau einstimmig.

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