Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Sozialwesen -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-640, -641, -642 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Telefax: | (07225) 962-377 | ||||||||||||
| E-Mail: | sozialwesen@gaggenau.de | ||||||||||||
| Sprechzeiten: |
|
Beschreibung:
Gaggenauer Familien- und Sozialpass wird eingeführt
Wie vom Gemeinderat beschlossen, führt die Stadt Gaggenau einen Familien- und Sozialpass ein. Inhabern dieses Passes werden diverse Vergünstigungen gewährt, die in einer Gutscheinkarte zusammengefasst sind.
Folgende mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Personen können einen Familien- und Sozialpass beantragen:
•Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
•Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
•Familien oder Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
•Wohngeldbezieher
•Arbeitslosengeld II/Sozialgeldbezieher nach SGB II
•Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
•Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Neben den in der Gutscheinkarte enthaltenen Vergünstigungen, unter anderem für städtische Einrichtungen und Veranstaltungen, besteht auch für weitere Einrichtungen und Anbieter die Möglichkeit, für die Inhaber des Gaggenauer Familien- und Sozialpasses zusätzliche Vergünstigungen zu gewähren.
Einrichtungen, Institutionen und Vereine, die zusätzlich zur Gutscheinkarte für die Passinhaber weitere Vergünstigungen gewähren möchten, melden sich bitte bei der Stadtverwaltung. Das Sachgebiet Sozialwesen (Tel. 07225/962-640, E-Mail: Sozialwesen@gaggenau.de) wird die Daten entgegennehmen, so dass dann zusammen mit dem Gaggenauer Familien- und Sozialpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte ein Infoblatt mit weiteren zu gewährenden Vergünstigungen herausgegeben werden kann.
Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann seit 24. Juni 2013 beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau (Rathaus, Hauptstraße 71, EG) während der Öffnungszeiten beantragt werden.
Der Meldebogen für zusätzliche Angebote und die Richtlinien zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass sind als Anlage beigefügt.
Downloads:
- Richtlinien für den Gaggenauer Familien- und Sozialpass [pdf 37.8 KB]
- Meldebogen für zusätzliche Angebote [pdf 98.9 KB]
- Flyer zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass [pdf 709.0 KB]
