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Gaggenauer Familien- und Sozialpass – neue Gutscheinkarten für das Jahr 2014

07.01.2014

Logo Familien- und Sozialpass

Die Stadt Gaggenau unterstützt kinderreiche Familien und Alleinerziehende sowie Einkommensschwache mit Hilfe des Gaggenauer Familien- und Sozialpasses.

Die Gutscheinkarten zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass berechtigen zu folgenden Vergünstigungen:
• 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung in der Stadtbibliothek
• 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau
• 1 x freier Eintritt im Waldseebad Gaggenau
• 1 x freier Eintritt im Murgana Hallenbad (Eintrittskarten werden bei Ausgabe des Passes ausgehändigt)
• Speziell für Kinder und Jugendliche: Erlass der Passgebühr beim Ferienspaß

Zudem enthält die Gutscheinkarte jeweils zwei Wertgutscheine im Gesamtwert von 15 Euro. Diese sind für Veranstaltungen bzw. die Benutzung folgender Einrichtungen einlösbar:
• Städtische Veranstaltungen des Kulturamts in der Jahnhalle oder in der klag-Bühne einschließlich Murgl Kindertheater (gilt nur beim Kauf einer Karte im Kulturamt)
• Workshops der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau
• Kurse/Veranstaltungen des Vereins KINDgenau e.V.
• Kurse/Veranstaltungen im Jugend- und Familienzentrum (JuFaZ)
• Besuch des Thermalbades Rotherma
• Schwimmkurse im Murganabad
• Speziell für Erwachsene: Jahresgebühr der Stadtbibliothek
• Speziell für Kinder/Jugendliche: Kurse/Veranstaltungen des Kulturamts im Rahmen des Ferienspaßprogramms

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass wird auf Antrag kostenlos an folgende mit Hauptwohnsitz in Gaggenau wohnhafte Personen ausgegeben:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien oder Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 Prozent Schwerbehinderung) in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Wohngeldbezieher
• Arbeitslosengeld II-/Sozialgeldbezieher nach SGB II
• Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
• Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Mo. und Mi. 8 – 16 Uhr, Di. 7 – 13 Uhr, Do. 8 – 18 Uhr, Fr. 8 – 12 Uhr) beantragt beziehungsweise gegebenenfalls verlängert werden.

Zur Verlängerung wird um Vorlage des bereits ausgestellten Passes und der entsprechenden Nachweise gebeten: Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder; Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern); bei schwerbehindertem Kind: Schwerbehindertenausweis; Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde; Leistungsbescheid des Jobcenters; Leistungsbescheid des Sozialamtes. Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass ist beim Bürgerbüro zurück zu geben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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