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Gaggenauer Familien- und Sozialpass wird von der Bevölkerung gut angenommen

17.08.2013

Logo Gaggenauer Familien- und Sozialpass

Die Stadt Gaggenau unterstützt Einkommensschwache sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende mit Hilfe des Gaggenauer Familien- und Sozialpasses. Wer die unten genannten Voraussetzungen erfüllt, kann seit dem 24. Juni 2013 beim Bürgerbüro in Gaggenau den Gaggenauer Familien- und Sozialpass beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhält jedes Familienmitglied eine Gutscheinkarte. Bis jetzt wurden 135 Familien- und Sozialpässe mit 235 Gutscheinkarten für Erwachsene und 304 Gutscheinkarten für Kinder und Jugendliche ausgegeben.

Folgende Gutscheine können unter Vorlage des Gaggenauer Familien- und Sozialpass bei der jeweiligen Einrichtung für das Jahr 2013 eingelöst werden:

• 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung in der Stadtbibliothek oder im Bücherboden
• 1 x freier Eintritt für eine Veranstaltung der „Schule für Musik und darstellende Kunst“ Gaggenau
• 1 x freier Eintritt ins Murgl Kindertheater
• 1 x freier Eintritt im Waldseebad Gaggenau
• 1 x freier Eintritt im Murgana Hallenbad
• Speziell für Kinder und Jugendliche: Erlass der Passgebühr beim Ferienspaß

Zudem enthält die Gutscheinkarte jeweils zwei Wertgutscheine im Gesamtwert von 15 Euro. Diese sind für Veranstaltungen beziehungsweise die Benutzung folgender Einrichtungen einlösbar:

• Städtische Veranstaltungen des Kulturamts in der Jahnhalle oder in der klag-Bühne
• Workshops der „Schule für Musik und darstellende Kunst“ Gaggenau
• Kurse und Veranstaltungen des Vereins KINDgenau e.V.
• Kurse und Veranstaltungen im Jugend- und Familienzentrum (JuFaZ)
• Besuch des Thermalbades Rotherma
• Schwimmkurse im Murganabad
• Speziell für Erwachsene: Jahresgebühr der Stadtbibliothek

Folgende mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldete Personen können einen Familien- und Sozialpass beantragen:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien oder Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 % Schwerbehinderung) in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben
• Wohngeldbezieher
• Arbeitslosengeld II/Sozialgeldbezieher nach SGB II
• Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
• Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bei Antragstellung vorzulegen sind: Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder; Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern); bei schwerbehindertem Kind: Schwerbehindertenausweis; Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde; Leistungsbescheid des Jobcenters; Leistungsbescheid des Sozialamtes.

Sofern weitere Anbieter Vergünstigungen für die Inhaber des Gaggenauer Familien- und Sozialpasses gewähren möchten, können sie sich mit dem Sachgebiet Sozialwesen in Verbindung setzen (Tel. 962-640 oder per Mail: sozialwesen@gaggenau.de). Ein Meldebogen für zusätzliche Angebote und weitere Informationen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass sind hier abrufbar.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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