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Inhalt

Geburtsanzeige

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Standesamt -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-620, -622
Telefax: (07225) 962-371
E-Mail: standesamt@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Geburtsorts) anzuzeigen.

Zur Anzeige sind verpflichtet,
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
2. jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Arzt oder Hebamme). Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige verhindert sind.
3. bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen in denen Geburtshilfe geleistet wird, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Einrichtungen für die Unterbringung psychisch Kranker sowie in Anstalten des Strafvollzugs der Träger der Einrichtung bzw. Anstalt.

Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Gebührenrahmen:

Geburtsbescheinigungen für Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), Kindergeld, Eltergeld und religiöse Zwecke sind gebührenfrei, jede weitere Geburtsurkunde 12,00 €

Unterlagen:

Bei verheirateten Eltern:
Eheurkunde oder begl. Abschrift von dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch,
bei Eheauflösung durch Tod, eine Sterbeurkunde, bei Eheauflösung durch Scheidung, ein Scheidungsurteil, sofern sich die Scheidung nicht bereits aus der Eheurkunde oder dem als Eheregister fortgeführten Familenbuch ergibt,
bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
Geburtsurkunde der Mutter,
ggf. Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters,
ggf. Nachweis der letzten Ehe;
Bescheinigung des Arztes bzw. der Hebamme;
nähere Auskünfte erteilt das Standesamt



 

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