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Gemeinderat stellt Weichen für Weiterentwicklung der Altenhilfe in Gaggenau

02.12.2013

Die Gaggenauer Altenhilfe e. V. will laut ihrem Vorsitzenden, Oberbürgermeister Christof Florus, auch in Zukunft ihr gutes Angebot erhalten und ausbauen – möglichst wertig und im Einklang mit dem „Quartiersgedanken“, den Offenheit kennzeichnet. In diesem Sinne entschied jetzt auch der Gemeinderat.

Städtisches Darlehen für den Bau der Pflegeeinrichtung E

Die Große Kreisstadt Gaggenau gewährt der Gaggenauer Altenhilfe gGmbH für den Neubau einer Pflegeeinrichtung in der Willy-Brandt-Straße ein zinsverbilligtes Darlehen über maximal 800.000 Euro.

Ursprünglich hatte das Gremium den Weg für die Errichtung einer neuen Pflegeeinrichtung (E 3) in der Willy-Brandt-Straße mit einer Ausfallbürgschaft in Höhe von maximal 5,5 Mio. Euro geebnet. Dieser Beschlussfassung lag die Überlegung zugrunde, dass es möglich ist, die neu zu schaffenden 60 Pflegebetten mit Herstellungskosten pro Platz in Höhe von 91.666,00 Euro, insgesamt somit 5,5 Mio. Euro, zu errichten. Nach aktuellen Rückmeldungen des Bauherren, also der Gaggenauer Altenhilfe gGmbH, kann das Vorhaben trotz Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten für den in Rede stehenden Betrag nicht realisiert werden. Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Erkenntnisse ist vielmehr davon auszugehen, dass pro Platz Herstellungskosten in Höhe von maximal 105.000 Euro, insgesamt somit 6,3 Mio. Euro, anfallen werden (der maßgebende Kostenrichtwert liegt derzeit bei 113.589 Euro je Platz).

Unter Berücksichtigung der für die Sanierung und den Umbau des Helmut-Dahringer-Hauses notwendigen Eigenmittel ist weder die Gaggenauer Altenhilfe e. V. noch die Gaggenauer Altenhilfe gGmbH in der Lage, den zusätzlichen Betrag in Höhe von 800.000,00 Euro zu finanzieren, erläuterte Peter Koch, Einrichtungsleiter der Gaggenauer Altenhilfe e.V. und Geschäftsführer der Gaggenauer Altenhilfe gGmbH. Laut Landespflegegesetz ist die Förderung von Pflegeheimen zwar eine gemeinsame Aufgabe von Land, Stadt- und Landkreisen sowie Gemeinden. Allerdings sieht das Land von der Bereitstellung von Investitionsfördermitteln für den Bau oder die Modernisierung von Pflegeheimen zwischenzeitlich grundsätzlich ab.

Die Gaggenauer Altenhilfe gGmbH ist somit zur Umsetzung der in Rede stehenden Baumaßnahmen auf eine Förderung und Unterstützung durch die Belegenheitsgemeinde, also die Große Kreisstadt Gaggenau, angewiesen. Mit einem entsprechenden finanziellen Engagement der Belegenheitsgemeinde ist es dem Bauherren und dem Betreiber der Altenhilfeeinrichtung auch möglich, die Höhe des von den Pflegegästen künftig zu entrichtenden Investitionskostenanteils auf ein noch sozial verträgliches Maß zu begrenzen.

Auch die 23 „Häusle“ für betreutes Wohnen werden saniert

Nachdem der Gemeinderat sich in jüngster Zeit bereits mehrfach mit dem Zukunftskonzept der Gaggenauer Altenhilfe beschäftigt hat, war das weitere Vorgehen in Sachen Mietwohnungen entlang der Wald- und Bismarckstraße (sogenannte „Häusle“) noch nicht abschließend geklärt. Ein Gebäude-Check für das Helmut-Dahringer-Haus kam zu dem Ergebnis, dass besagte 24 Mietwohnungen weiterhin für Zwecke des betreuten Wohnens genutzt werden sollen. Der Gebäude-Check zeigte ferner auf, dass der aktuelle bauliche Zustand der in Rede stehenden Wohnungen eine umfassende Sanierung und Modernisierung erforderlich macht. Außerdem soll künftig eine durchgehende Barrierefreiheit gewährleistet werden. Die für die vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlichen Kosten wurden überschlägig mit 1,8 Millionen Euro (brutto) ermittelt, sagte jetzt Altenhilfe-Finanzvorstand Andreas Merkel.

Angesichts der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gaggenauer Altenhilfe e.V. und mit Blick auf die vom Verein finanziell zu tragenden Baumaßnahmen – Neubau einer Altenhilfeeinrichtung im Gebiet „Bruchgraben“ und grundlegende Modernisierung des Altenwohn- und Pflegeheims in der Bismarckstraße 6 - sieht sich der Trägerverein Gaggenauer Altenhilfe e. V. nicht in der Lage, die für eine grundlegende Modernisierung der 24 Mietwohnungen notwendigen Investitionskosten über Eigen- oder Fremdkapital zu finanzieren.

Mit Blick auf die exponierte Lage der Mietwohnungen auf dem Gelände des Helmut-Dahringer-Hauses und ihre faktische Zweckbestimmung sollte eine alternativ denkbare Einbindung eines privaten Investors nach übereinstimmender Auffassung von Verein und Stadt möglichst vermieden werden. Seitens der Verwaltung wurde daher geprüft, ob und gegebenenfalls auf welchem Wege der Eigenbetrieb Stadtwohnung Gaggenau die Modernisierung der in Rede stehenden Mietwohnungen durchführen kann.

Nach der vom Gemeinderat gebilligten Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtwohnung Gaggenau“ ist unter anderem Zweck des Eigenbetriebs, im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen sowie die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen. Die Bereitstellung von Wohnraum für Senioren in Form des betreuten Wohnens ist somit mit Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebes grundsätzlich zu vereinbaren.

Die grundlegende Sanierung der in Rede stehenden 24 Mietwohnungen – wovon ein Objekt zum Abbruch vorgesehen ist - könnte daher wie folgt durchgeführt werden:

• Überlassung der verbleibenden 23 Mietwohnungen im Wege eines zunächst auf 25 Jahre zeitlich befristeten Nießbrauchsrechtes mit Verlängerungsoption um weitere 15 Jahre an die Stadtwohnung Gaggenau;
• für die Einräumung des Nießbrauchs beziehungsweise für die Überlassung der vorhandenen Bausubstanz entrichtet die Stadtwohnung Gaggenau an den Verein Gaggenauer Altenhilfe e.V. ein Nutzungsentgelt von 0,70 Euro/m² Wohnfläche und Monat;
• Durchführung einer grundlegenden Modernisierung der Mietwohnungen, insbesondere Sicherstellung der Barrierefreiheit, Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen und energetische Sanierungen durch die Stadtwohnung Gaggenau, wobei dafür ein Kostenrahmen von maximal 1,5 Millionen Euro (=62.500 Euro je Wohneinheit) vorgegeben wird;
• nach Abschluss der Sanierung werden die Wohnungen für eine Kaltmiete von etwa 7,50 Euro/m² und Monat vermietet; außerdem sind von den Bewohnern Betriebskosten zu entrichten;
• bei Neuvermietungen durch die Stadtwohnung Gaggenau wird berücksichtigt, dass die Wohnungen auch künftig vorrangig für Senioren (betreutes Wohnen) zur Verfügung stehen. Zudem erhält die Gaggenauer Altenhilfe e.V. ein vertraglich vereinbartes Vorschlagsrecht für die Benennung der Mieter.

Für dieses Vorgehen gab der Gemeinderat jetzt grünes Licht.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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