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Inhalt

Grabmalgenehmigung

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Friedhofsverwaltung -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-623 und -620
Telefax: (07225) 962-370
E-Mail: friedhofsverwaltung@gaggenau.de
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr,
Freitag 8.30 - 13 Uhr sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen insbesondere von Teilabdeckungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung (Zustimmung) der Friedhofsverwaltung. Ihre Gestaltung und Bearbeitung muß sich dem Charakter des Friedhofs bzw. des jeweiligen Grabfeldes anpassen. Die Anträge sind durch den Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten oder den beauftragten Steinmetz-betrieb zu stellen. Den Anträgen sind beizufügen:

a) Der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung, und
b) soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung.

Nähere Angaben zu den jeweiligen Gestaltungsvorschriften und der Zulässigkeit von baulichen Anlagen erteilt die Friedhofsverwaltung.

Unterlagen:

Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich. Auch Steinmetzbetriebe verfügen oft über die entsprechenden Formulare.

Gebühr in Euro: 40,00 Euro


 

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