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Inhalt

Grabnutzungsrecht

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Friedhofsverwaltung -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-623 und -620
Telefax: (07225) 962-370
E-Mail: friedhofsverwaltung@gaggenau.de
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr,
Freitag 8.30 - 13 Uhr sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Ein Grabnutzungsrecht wird für Wahlgrabstätten (Erd- und Urnenbestattungen) verliehen. Die Verleihung des Nutzungsrechts erfolgt auf Antrag für die Dauer der Ruhezeit. Bei der Zuweisung des Grabes sind die jeweiligen Belegungspläne zu beachten.

Nutzungsrechte werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.

Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. Der Wiedererwerb (Verlängerung) des Nutzungsrechts nach Ablauf der (letzten) Ruhezeit kann nur auf die Dauer von jeweils 5 Jahren für das gesamte Wahlgrab erfolgen.

Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung.

Unterlagen:

Die Antragstellung erfolgt formlos.



 

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