Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Hauptamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-424 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-377 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | hauptamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Ansprüche gegenüber der Stadt Gaggenau auf Ersatz wegen schädigenden Handlungen oder Unterlassungen werden durch das Hauptamt bearbeitet.
Sofern eine Vorprüfung ergibt, dass der geltend gemachte Schaden eine Ersatzpflicht der Stadt auslösen könnte, erfolgt eine Anzeige bei dem zuständigen Haftpflichtversicherer.
Anspruchsteller sollten sich möglichst umgehend mit dem Hauptamt telefonisch oder durch persönliche Vorsprache in Verbindung setzen. Zuvor sollten Namen und Anschrift von Zeugen festgehalten und auch eventuelle Beweismittel gesichert werden. Unter Umständen kann es erforderlich werden, dass zur Schadensbegutachtung ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. Beschädigte Gegenstände sollten daher nicht verändert werden.
Für die weitere Klärung der Ersatzansprüche sollte der Hergang des Schadensereignisses möglichst exakt beschrieben werden. Dabei ist wichtig, dass auch der Schadensort, die genaue Schadenszeit und die beschädigten Gegenstände sowie die geschätzte Schadenshöhe möglichst präzise angegeben werden.
Ferner sollte dargelegt werden, worin die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung der Stadt erblickt wird.
Zu beachten ist ferner, dass städtische Mitarbeiter nicht berechtigt sind, Schuldanerkenntnisse anzugeben.
