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Hundehäufchen sind durch den Hundehalter unverzüglich zu entfernen

19.02.2010

Hundehäufchen sind durch den Hundehalter unverzüglich zu entfernen
So ist’s richtig: Umwelt- und verantwortungsbewusste Hundehalter haben stets ein Tütchen dabei oder bedienen sich an einer der sechs Dog Stations im Stadtgebiet, wenn sich ihr vierbeiniger Liebling mal in der freien Landschaft erleichtert hat. Foto: StVw
So ist’s richtig: Umwelt- und verantwortungsbewusste Hundehalter haben stets ein Tütchen dabei oder bedienen sich an einer der sechs Dog Stations im Stadtgebiet, wenn sich ihr vierbeiniger Liebling mal in der freien Landschaft erleichtert hat. Foto: StVw

Immer wieder kommt es vor, dass Bürger sich über Hundekot auf Gaggenaus Straßen beschweren. Die berüchtigten „Tretminen“ haben schon manchen Zeitgenossen buchstäblich in Rage gebracht. Dabei hat die Stadt extra für die kleinen Häufchen der vierbeinigen Lieblinge so genannte Dog Stations installieren lassen: drei im Murgpark, zwei im Kurpark und eine im Stadtpark. Hier können Hundehalter – so sie das entsprechende Tütchen nicht schon dabei haben – sich kostenlos bedienen und eine Tüte ziehen, um das Häufchen ihres Hundes einzusammeln, auf dass keine Menschen hineintreten und sich einmal mehr grün und blau ärgern. Auch die Umweltsatzung der Stadt Gaggenau, die seit 1988 gilt, fordert unmissverständlich, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verrichtet. Damit gemeint sind insbesondere Gehwege in Grün- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen oder Schulhöfen. Freilich ist auch das fremde Haus- oder Gartengrundstück tabu. „Dennoch dort abgelegter Hundekot ist durch den Halter oder Führer des Hundes unverzüglich zu beseitigen“, lautet der deutliche Appell der Umweltsatzung. Wer gegen Paragraf 7, Absatz 3, der Umweltsatzung – „Verunreinigung durch Hunde“ – verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die beim ersten Mal mit einem Bußgeld von 50 Euro und im Wiederholungsfall mit höheren Summen belegt werden kann. Die Stadt bittet alle Hundehalter um Beachtung – auch im Sinne des Erscheinungsbildes der Stadt.


Pressestelle Stadt Gaggenau
Verantwortlich: Manfred Mayer M.A.
Telefon: (07225)962-404
E-Mail: presse@stadt.gaggenau.de
Julia Jung
Telefon: (07225) 962-405
E-Mail: julia.jung@stadt.gaggenau.de
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