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Inhalt

Jugendschutz

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Bürger- und Ordnungsamt -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225)962-604
Telefax: (07225)962-377
E-Mail: ordnungsamt@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Festkultur im Landkreis Rastatt

Alkoholprävention und Jugendschutz

Der zu beobachtende Missbrauch von Alkohol bei Kinder und Jugendlichen gibt Anlass zur Besorgnis. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier gegenzusteuern. Im Jahr 2010 haben deshalb alle Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis Rastatt eine „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet. In dieser Erklärung wird die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes gefordert und an die Vorbildfunktion der Erwachsenen erinnert. Um die Inhalte der Erklärung umzusetzen, wurde ein einheitlicher Antrag auf Gestattung (gaststättenrechtliche Genehmigung) erarbeitet, der ab 2012 von Festveranstaltern im Landkreis Rastatt für die Beantragung einer Gestattung zu verwenden ist. Für die Erteilung einer Gestattung durch Städte und Gemeinden wurde ein einheitlicher Vordruck Gestattung entwickelt. Eine Checkliste für Veranstalter soll den Überblick erleichtern, wann z.B. welche Genehmigung einzuholen ist. In der Anlage zur gemeindeeigenen Gestattung sind die wichtigsten Hinweise und Auflagen zum Jugendschutz zusammengefasst. Das Jugendschutzgesetz und verschiedene Logos und Materialien für den Aushang, Flyer oder Poster ergänzen das Angebot.


Weitere Informationen finden Sie hier.



 

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