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Inhalt

Kinderreisepass

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-444
Telefax: (07225) 962-445
E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

  • Sobald ein Kind eine Grenze überschreitet ist es ausweispflichtig.
  • Es wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Ausstellung eines Kinderreisepasses empfohlen. Der Kinderreisepass wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ausgestellt. Die Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
  • Der Kinderreisepass gilt zunächst 6 Jahre und kann unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
  • Die bisherigen Kinderausweise werden nicht mehr verlängert.
  • Für die Antragstellung ist die Geburts-/Abstammungsurkunde oder eine Familienbuchabschrift und ein biometrisches Lichtbild erforderlich.
  • Für die Ausstellung ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr verpflichtend. Ab dem 6. Lebensjahr kann eine Unterschrift geleistet werden.

Gebühren:
Neuausstellung 13,00 Euro
Verlängerung 6,00 Euro

Unterlagen:

Geburts-/Abstammungsurkunde oder Familienbuchabschrift, wenn vorhanden bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass und ein biometrisches Lichtbild



 

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