Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
- Sobald ein Kind eine Grenze überschreitet ist es ausweispflichtig.
- Es wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Ausstellung eines Kinderreisepasses empfohlen. Der Kinderreisepass wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ausgestellt. Die Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
- Der Kinderreisepass gilt zunächst 6 Jahre und kann unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
- Die bisherigen Kinderausweise werden nicht mehr verlängert.
- Für die Antragstellung ist die Geburts-/Abstammungsurkunde oder eine Familienbuchabschrift und ein biometrisches Lichtbild erforderlich.
- Für die Ausstellung ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr verpflichtend. Ab dem 6. Lebensjahr kann eine Unterschrift geleistet werden.
Gebühren:
Neuausstellung 13,00 Euro
Verlängerung 6,00 Euro
| Unterlagen: |
Geburts-/Abstammungsurkunde oder Familienbuchabschrift, wenn vorhanden bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass und ein biometrisches Lichtbild |
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