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Inhalt

Kirchenaustritt

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Standesamt -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-622
Telefax: (07225) 962-371
E-Mail: standesamt@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Jeder hat das Recht, aus einer Religionsgemeinschaft mit bürgerlicher Wirkung auszutreten. Die Austrittserklärung ist beim Standesbeamten persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form (z.B. durch einen Notar) einzureichen.

Für Kinder über 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, bedarf der Kirchenaustritt der Einwilligung des Kindes.

Zur Niederschrift abgegebene Erklärungen werden mit der Unterzeichnung, in öffentlich beglaubigter Form eingereichte Erklärungen mit ihrem Eingang beim Standesbeamten wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet dagegen erst mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk die austrittswillige Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gebührenrahmen:

15,00

Unterlagen:

Personalausweis bzw. Reisepass
Angaben zum Familienstand



 

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