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Land bietet Ottenau besseren Lärmschutz, als die Gesetzeslage erfordert

27.05.2015

Der damalige Stadtrat Wilfried Schmitt war es, der im November 2012 die Lärmschutzproblematik in Ottenau erstmals im Gaggenauer Gemeinderat vortrug. Unsere Aufnahme entstand jetzt in Ottenau. Foto: StVw
Der damalige Stadtrat Wilfried Schmitt war es, der im November 2012 die Lärmschutzproblematik in Ottenau erstmals im Gaggenauer Gemeinderat vortrug. Unsere Aufnahme entstand jetzt in Ottenau. Foto: StVw
Der damalige Stadtrat Wilfried Schmitt war es, der im November 2012 die Lärmschutzproblematik in Ottenau erstmals im Gaggenauer Gemeinderat vortrug. Unsere Aufnahme entstand jetzt in Ottenau. Foto: StVw

Die Ottenauer Bürgerschaft und hier namentlich die aus der Siedlergemeinschaft hervorgegangene Initiative für Lärmschutz entlang der B 462 haben viel erreicht. Mit ihrem Engagement waren sie bei der Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister Christof Florus und dem Gemeinderat auf offene Ohren und große Zustimmung gestoßen. Das alles hat jetzt bewirkt, dass das Land Baden-Württemberg Maßnahmen zur Förderung des Lärmschutzes entlang der B 462 in Ottenau anbietet, von denen ursprünglich niemand zu träumen wagte. Aus diesem Grund fand jetzt eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Ottenauer Merkurhalle statt.

Oberbürgermeister Florus ließ zunächst die Geschichte des Einsatzes für mehr Lärmschutz in Ottenau Revue passieren. Sie begann 2011 mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Gaggenau, der unter anderem auf die Missstände in Ottenau hinweist, und gipfelte in einem Vororttermin mit Staatssekretärin Gisela Splett in ihrer Eigenschaft als Lärmschutzbeauftragte des Landes sowie in mehreren Besprechungen der Stadtverwaltung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Fakt ist, und das offenbarte jetzt die Präsentation von Bürgermeister Michael Pfeiffer, dass entlang der Albrecht-Dürer-Straße, deren Häuser in einem Abstand von nur 40 bis 60 Metern zur B 462 stehen, etwa 19.000 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden über die Bundesstraße fahren. Das sind tagsüber in der Spitzenstunde rund 1.200 Fahrzeuge pro Stunde und nachts immer noch zirka 200 pro Stunde. Die Lärmwerte steigen nachts bis auf 60 Dezibel, wobei 59 Anwohner davon betroffen sind. Bei Lärmbelastungen über 57 Dezibel in der Nacht und einem angrenzenden Wohngebiet besteht nach der Verkehrslärmschutzrichtlinie grundsätzlich Anspruch auf Lärmschutz. Tagsüber sind die Grenzwerte (67 Dezibel) bei allen Häusern in Ottenau eingehalten.

Ursprünglich hatte sich der städtische Lärmaktionsplan für eine Lärmschutzwand in Höhe von 1,5 Meter ausgesprochen, doch das hätte – bei allen sonstigen baulichen Komplikationen und Unwägbarkeiten – letztlich Kosten in Höhe von rund 1.500.000 Euro verursacht (mit einem städtischen Anteil von 1.100.000 Euro). Eine ebenfalls ins Spiel gebrachte 3,5 Meter hohe Lärmschutzwand hätte mit Gesamtkosten von schätzungsweise 2.000.000 Euro zu Buche geschlagen hätte (städtischer Anteil: 1.600.000 Euro). Im Gegenzug bietet das Land jetzt lärmmindernden Asphalt und eine 80 Zentimeter hohe Betongleitwand an. Die Gesamtkosten betragen 665.000 Euro, ohne dass die Stadt sich daran beteiligen müsste. Das Besondere daran ist, dass mit dieser Kombilösung (Asphalt und Wand) sogar bessere Lärmschutzwerte erzielt werden als mit der wesentlich teureren 1,5-Meter-Lärmschutzwand, wobei der Lärm insgesamt um das Doppelte bis Dreifache der gesetzlichen Vorgaben verringert wird (um sechs bis zehn Dezibel statt der vorgegebenen drei Dezibel).

Aus diesem Gründen plädiert die Stadtverwaltung für den Vorschlag des Landes, zumal die Zusage vorliegt, dass die Maßnahme 2016 umgesetzt wird (bei vollständiger Kostenübernahme), wobei die beiden Lärmschutzwand-Alternativen wegen möglicher Konflikte mit dem Naturschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht genehmigungsfähig wären. Angesichts weitergehender Forderungen aus der Bürgerschaft plädierte Bürgermeister Pfeiffer dafür, „möglichst schnell eine funktionsfähige Lösung zu finden und nicht auf Zeit oder gar auf Risiko zu spielen, um nachher noch mit leeren Händen dazustehen“. Auch Oberbürgermeister Florus riet dazu, sich mit dem Erreichten zufrieden zu geben, zumal das Ergebnis weit über den gesetzlichen Anforderungen liege. Dieses Entgegenkommen des Landes sei allein dem qualifizierten Vorgehen der Ottenauer Bürgerinitiative und dem infolgedessen entstandenen öffentlichen Druck zu verdanken. Damit sei sehr viel erreicht worden, würdigten Florus und Pfeiffer das Engagement der Ottenauer. Gedanken wolle sich die Stadtverwaltung allerdings über einen „kleineren Lärmschutz“ entlang des Parkplatzes bei der B 462 machen (zwischen Parkplatz und Bundesstraße). Die Kosten dafür würde dann, bei entsprechender Zusage des Gemeinderats, die Stadt Gaggenau übernehmen. Voraussichtlich am 29. Juni wird das Thema auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung stehen.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
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