Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Landesfamilienpässe und Gutscheinkarten zu den Landesfamilienpässen sind beim Bürgerbüro erhältlich.
Einen Landesfamilienpass können unabhängig von der Höhe des Einkommens erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.
Für die Ausstellung des Passes wird keine Gebühr erhoben.
Die Gutscheinkarten berechtigen zu kostenlosen bzw. ermäßigten Besuchen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
| Unterlagen: |
Als Nachweis dienen die Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist zusätzlich ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld ist vorzulegen. Falls der Landesfamilienpass aufgrund der Schwerbehinderung eines Kindes beantragt wird, ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Wenn bereits ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde, muss dieser bei der Abholung der neuen Gutscheinkarte zur Verlängerung vorgelegt werden. |
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