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Landkreis und Stadt informieren über Flüchtlingsunterbringung in Gaggenau

23.07.2014

Die Verantwortlichen von Landratsamt und Stadtverwaltung informierten die Bevölkerung. Fotos: StVw
Die Verantwortlichen von Landratsamt und Stadtverwaltung informierten die Bevölkerung. Fotos: StVw
Die Verantwortlichen von Landratsamt und Stadtverwaltung informierten die Bevölkerung. Fotos: StVw

Der Landkreis stößt bei der Flüchtlingsunterbringung an seine Kapazitätsgrenzen und nimmt die Städte und Kommunen in die Pflicht. Eine davon ist Gaggenau. Aus diesem Grund fand jetzt auf Initiative der Stadt Gaggenau eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Ottenauer Merkurhalle statt. Dabei standen Vertreter des Landkreises und der Stadtverwaltung der Bevölkerung Rede und Antwort.

Oberbürgermeister Christof Florus lenkte den Blick auf die aktuellen Krisenherde und Fluchtbewegungen: „Menschen befinden sich in existentiellen Extremsituationen, die Not ist groß. Für viele bleibt da nur die Flucht als einziger Ausweg.“ Viele von ihnen landeten auch im Landkreis Rastatt, der – wie jeder Landkreis – bekanntlich keine eigenen Flächen besitze und deshalb auf seine Städte und Gemeinden angewiesen sei. Angesichts der globalen Flüchtlingsproblematik könne sich Gaggenau der Thematik nicht verschließen. Für ihn als Oberbürgermeister sei von Beginn an klar gewesen, „dass wir bei der Suche nach Antworten auf die Anfrage des Landratsamtes von Beginn an unsere Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot nehmen müssen. Es geht um Transparenz, es geht um Information, es geht um Lösungsvorschläge.“ Florus gab zu bedenken, „dass es bei den Flüchtlingen um Menschen geht, die Hilfe suchen und Hilfe brauchen. Niemand verlässt seine Heimat aus freien Stücken, niemand verlässt sein Zuhause ohne gewichtigen Grund, und niemand klopft bei uns an, wenn er es nicht müsste.“ Der Landkreis stehe angesichts der Flüchtlingsproblematik vor großen Herausforderungen – und damit auch seine Städte und Kommunen. „Niemand von uns hat sich diese Herausforderungen ausgesucht – aber wir müssen uns ihnen stellen“, unterstrich das Stadtoberhaupt, das die Hoffnung aussprach, Bürger, Kirchen und Vereine mobilisieren zu können, um die anstehenden Aufgaben zu meistern.

Der Erste Landesbeamte Dr. Jörg Peter äußerte den Wunsch des Landkreises, im Ottenauer Pionierweg 1 c „bauen zu dürfen oder bauen zu lassen – in einer transparenten und offenen Vorgehensweise eine menschenwürdige und angemessene Unterkunft für 150 Personen mit Heimleitung und Sozialbetreuung“ zu errichten. Jonas Rahmelow, Justiziar im Landratsamt, rechnet für 2014 mit einem Asylbewerberaufkommen von schätzungsweise 200.000 Personen. Etwa 13 Prozent müsse Baden-Württemberg aufnehmen, das sind rund 26.000 Menschen. Etwa 60 Personen würden derzeit monatlich dem Landkreis Rastatt zugewiesen. Den Bedarf für die vorläufige Unterbringung durch den Landkreis bis Ende 2015 beziffert Rahmelow mit rund 1.400 Plätzen. Nach höchstens zwei Jahren in den Unterkünften des Landkreises erfolge die Anschlussunterbringung durch die Gemeinden. Die Verteilung auf die Gemeinden vollziehe sich entsprechend des Bevölkerungsanteils, wobei Flüchtlinge in vorläufiger Unterbringung in der Gemeinde berücksichtigt würden. Rein rechnerisch bedeuteten 1.400 Plätze für die vorläufige Unterbringung im Landkreis zirka 180 Plätze in Gaggenau. „Gaggenau muss 16,6 % der Flüchtlinge in Anschlussunterbringung aufnehmen“, so Rahmelow.

Pro 100 Flüchtlingen stelle der Landkreis je eine Verwaltungskraft, einen Hausmeister und eine/n Sozialarbeiter/in (von Caritas oder Diakonie) ein. Darüber hinaus gelte es, ehrenamtliche Helfer zu gewinnen und zu koordinieren – so für die Hausaufgabenbetreuung der Flüchtlingskinder, für Spiele-Nachmittage mit den Kindern, Veranstaltungen wie Sommerfest/Weihnachtsfest oder für sportliche Aktivitäten (eventuell unter Einbeziehung von Vereinen). Die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis erfolge nach folgendem Konzept: Mehrbettzimmer unterschiedlicher Größe, Sanitärbereich für mehrere Personen, Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsküche, Geldleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs, Deutschkurse durch den Landkreis, Arbeitsaufnahme nach 9 Monaten möglich (zukünftig nach 3 Monaten). Im Pionierweg 1 c ziele man auf ein Wohnheim für 150 bis 200 Personen mit 2-4-Bett-Zimmer, zentralen Sanitärbereichen, Gemeinschaftsküche und Aufenthaltsräumen auf jedem Stockwerk, Räumen für die Verwaltung und weiteren Sozialräumen im Erdgeschoss, mit zumindest Teilunterkellerung für Technikräume – insgesamt ein 3-geschossiger Baukörper mit einer Grundfläche von 52 mal 16 Metern und im Außenbereich mit Spielmöglichkeit für Kinder. In den kommenden Wochen wolle man auf die endgültige Entscheidung über das Projekt und die Schaffung einer Vertragsgrundlage zwischen Stadt (Eigentümerin) und Landkreis (Nutzer) herbeiführen. Bis November 2014 solle die Prüfung und Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen stattfinden, bis Januar 2015 der Abschluss aller Planungen (gegebenenfalls mit Ausschreibung/Vergabe von Aufträgen), im Frühjahr 2015 (je nach Witterung) solle dann Baubeginn sein, im Spätsommer 2015 Ende der Bauarbeiten. Im Herbst 2015 könne die Ankunft der ersten Flüchtlinge in Gaggenau stattfinden.

Bürgermeisterin Brigitte Schäuble unterstrich, dass sich die Stadt ihrer Verpflichtung nicht entziehen könne, weshalb eine Fläche zu finden gewesen sei, die grundsätzlich erschlossen ist und eigentumsrechtlich sowie bautechnisch kurzfristig nutzbar ist. Darüber hinaus seien bei der Flächensuche auch zu berücksichtigen gewesen: Nähe zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Nahversorgung und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV). Auf dieser Basis seien von städtischer Seite verschiedene Alternativen auf ihre Eignung hin geprüft worden. Doch weder in der Kernstadt noch in den Ortsteilen sei man auf Flächen gestoßen, die die erforderlichen Kriterien erfüllen und kurzfristig nutzbar wären. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Teilfläche eines städtischen Grundstückes in Ottenau im Pionierweg als momentan geeignetste Alternative heraus. Für diese Fläche habe das Landratsamt Rastatt bereits eine Bauvoranfrage eingereicht. In direkter Nachbarschaft befindet sich hier seit Anfang der 1990er Jahre ein Gebäude, das ursprünglich als „Asylbewerberheim“ errichtet wurde und aktuell als städtische Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose genutzt wird. Zudem seien die infrastrukturellen Anforderungen zur Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort vorhanden. Ein Bebauungsplanverfahren ermögliche, die Bevölkerung in die Projektentwicklung einzubinden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens seien insbesondere ein Lärmschutzgutachten und ein Artenschutzgutachten erforderlich. Die Stadt Gaggenau sei daran interessiert, dass sich in diesem Bereich kein unschönes Provisorium dauerhaft etabliert. Man müsse sowohl die temporäre Nutzung für die Erstunterbringung der Flüchtlinge als auch eine längerfristige Folgenutzung des Areals im Blick behalten.

Schäuble verwies auf die geplante Bildung eines „Runden Tischs Integration“ aus Fraktionen, Kirchen, Vereinen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, 28. Juli, solle der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung erfolgen, die Offenlage des Bebauungsplanes könne dann nach der Sommerpause stattfinden und der Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung in öffentlicher Gemeinderatssitzung im Dezember 2014 über die Bühne gehen. Parallel dazu könne der Landkreis den Bauantrag stellen, vorausgesetzt Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachen würden rechtzeitig veranlasst.



Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, um sich über Flüchtlingsunterbringung in Gaggenau in Kenntnis zu setzen.
Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, um sich über Flüchtlingsunterbringung in Gaggenau in Kenntnis zu setzen.
Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, um sich über Flüchtlingsunterbringung in Gaggenau in Kenntnis zu setzen.

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Tel. 07225 / 962-405
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