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Leitfaden für Straßenmöblierung und Werbung im öffentlichen Raum der Innenstadt

29.03.2007

Bürger, Verwaltung und Experten erarbeiten ein Stadtbildkonzept für Gaggenau

Die untere Hauptstraße in Gaggenau
Vor allem die untere Hauptstraße soll vom neuen Stadtbildkonzept profitieren.
Vor allem die untere Hauptstraße soll vom neuen Stadtbildkonzept profitieren.

Bürgermeister Gerrit Große geht am 31. März in Pension. Eines der letzten Projekte, die er federführend realisierte, ist die Erarbeitung eines Stadtbildkonzeptes. Dazu leitete er vier intensive Beratungsrunden, in deren Verlauf der Arbeitskreis „Stadtbildkonzept“ zusammen mit Mitarbeitern der Stadt, Elke Brey von der Kommunalentwicklung und Bernhard Herzog von Erny+Herzog Architekten eine solide Grundlage erarbeiteten.

Das Stadtbildkonzept, wie es Erny+Herzog Architekten schließlich zu Papier brachten, ist ein Leitfaden für die Innenstadtgestaltung. Dabei, so Brey, werde die Eigenverantwortung groß geschrieben. Das Stadtbildkonzept sei keine Gestaltungssatzung, die von oben herab durchgesetzt werde, sondern liberal gestaltet und im Dialog zwischen Stadtverwaltung, Bürgern und Experten entstanden. Das Stadtbildkonzept besitze Selbstverpflichtungscharakter und lebe davon, dass möglichst alle es einhalten. Auf keinen Fall wolle man mit eisernem Besen kehren. Unbedingt vermieden solle auch eine Überregulierung werden.

Das Stadtbildkonzept besteht aus den Elementen: Nutzung des öffentlichen Raumes, mobile Elemente und Werbung. Die Nutzung des öffentlichen Raumes durch den Einzelhandel ist grundsätzlich erwünscht, weil so gerade die Flächen in der unteren Hauptstraße belebt werden können. Das Stadtbildkonzept zeigt jene Räume auf, wo Warenständer oder Stühle aufzustellen sind. Gleichzeitig nennt es die Regeln, nach denen Flächen zu nutzen sind.

In die Sparte mobile Elemente fallen Tische und Stühle, Sonnenschirme, Waren- und Kleiderständer sowie Pflanzen und Töpfe. Hier wird vorgegeben, wie bewegliche Objekte im Straßenraum aufzustellen sind. Auch leistet das Stadtbildkonzept Hilfe bei der Auswahl einzelner Elemente. In der Rubrik Werbung schließlich geht es um Werbung an Gebäuden, in Schaufenstern, auf freistehenden Werbetafeln oder auf sonstigen Elementen. Das Stadtbildkonzept definiert Form, Ort und Größe der Werbung.

Die im Stadtbildkonzept aufgezählten Richtlinien sind verbindlich für den gesamten öffentlichen Raum in der Innenstadt. Die Stadtverwaltung hat extra eine Beratungsstelle Stadtbildkonzept eingerichtet. Ansprechpartnerin ist Veronika Mahlke, Rechts- und Bauordnungsamt, 07225 962-650. Hier sind auch Arbeits- und Beratungsunterlagen zum Stadtbildkonzept erhältlich. Sie bestehen aus zwei Medien: einem Faltblatt als Massenverteiler für alle Haushalte und Geschäftsleute der Innenstadt (Flyer mit Grundinformationen) und den ausführlichen Beratungsunterlagen.

Die Gestalter des Stadtbildkonzeptes zeigen sich offen für Ergänzungen, die sich im Lauf der Zeit ergeben sollten. Erreichen wollten sie mit ihren Vorgaben nicht Uniformität, sondern einen gewissen Qualitätsstandard. Sie hoffen, dass das Leitbild auf Akzeptanz stößt und wollen laut Bürgermeister Große die Vorgaben auch dem Gemeinderat vorstellen. Der Bürgermeister legt Wert auf die Feststellung, dass trotz teilweise heftiger Diskussionen das Stadtbildkonzept schließlich von allen Verantwortlichen einstimmig verabschiedet worden sei.

Weitere Informationen bei der Stadt Gaggenau, Hauptstraße 71, 76571 Gaggenau, 07225 962-0 oder unter www.gaggenau.de sowie gaggenau.stadt@gaggenau.de



 

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