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Mehrwertsteuerrückerstattung für Wasserhausanschlüsse

19.05.2009

Seit dem Jahr 2000 müssen gemäß Mitteilung der Finanzbehörde Wasserversorger 16 % Mehrwertsteuer auf die Kosten für einen Wasserhausanschluss berechnen. Seit dem Jahr 2007 sind es 19 % Mehrwertsteuer. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben nun aber entschieden, dass die Wasserversorger wieder 7 % Mehrwertsteuer für das Verlegen eines Wasserhausanschlusses abzurechnen haben.

Die zuviel gezahlte Mehrwertsteuer können sich private Bauherren in Gaggenau nun rückwirkend bis ins Jahr 2000 auf Antrag bei den Stadtwerken Gaggenau zurückerstatten lassen. Hierzu genügt ein formloses Antragsschreiben für die Rückerstattung unter Angabe der aktuellen Bankverbindung sowie einer Kopie des zu korrigierenden Gebührenbescheides an die Stadtwerke Gaggenau, Theodor-Bergmann-Str. 44, 76571 Gaggenau.

Wir bitten bereits jetzt die betroffenen Bürger/-innen um Verständnis, dass sich aufgrund der Vielzahl von Korrekturen eine längere Bearbeitungszeit bei den Stadtwerken Gaggenau nicht vermeiden lässt.



 

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