27.05.2009
Seit dem Jahr 2000 sind Wasserversorger wie die Stadtwerke Gaggenau gehalten, 16 Prozent Mehrwertsteuer auf die Kosten für einen Wasserhausanschluss zu berechnen. Im Jahre 2007 wurde die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent erhöht. Jetzt entschieden der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof, dass für das Verlegen eines Wasserhausanschlusses lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer abzurechnen sind. Zuviel gezahlte Mehrwertsteuer können sich private Bauherren in Gaggenau nun rückwirkend bis zum Jahr 2000 zurückerstatten lassen. Der Antrag dafür ist bei den Stadtwerken Gaggenau einzureichen. Es genügt ein formloses Antragsschreiben unter Angabe der aktuellen Bankverbindung und eine Kopie des zu korrigierenden Gebührenbescheides. Adressat sind die Stadtwerke Gaggenau, Theodor-Bergmann-Straße 44, 76571 Gaggenau. Weil eine Vielzahl von Korrekturen zu erwarten sind, bitten die Stadtwerke Gaggenau jetzt schon die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass eine längere Bearbeitungszeit zu erwarten ist.
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