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Inhalt

Nachlasserhebung

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Standesamt -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-621
Telefax: (07225) 962-371
E-Mail: standesamt@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Die allgemeine staatliche Fürsorge- und Aufsichtspflicht in Angelegenheiten des Nachlasses obliegt den Nachlassgerichten. Das sind in Baden-Württemberg die Notariate.
Die Nachlasserhebungen für die Nachlassgerichte führen die Standesämter der Gemeinden durch, in deren Gebiet der Verstorbene seinen Aufenthalt oder letzten Wohnsitz hatte. Das Standesamt setzt sich, nach dem es vom Sterbefall Kenntnis erhalten hat, mit den Angehörigen in Verbindung.

Unterlagen:

vorhandene eigenhändige Testamente, Hinterlegungsscheine von notariellen Testamenten, Eheverträge, Erbverträge

Folgende Angaben sind erforderlich:
gesetzliche Erben, Nachlasswerte/-vermögen, Grundbesitz, Nachlassverbindlichkeiten (einschl. Bestattungskosten)



 

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