06.02.2015
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen/Beantragung von Briefwahlunterlagen
In den nächsten Tagen wird das Bürgerbüro mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an die Wähler beginnen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst begonnen werden kann, wenn der Stimmzettel für die Wahl gedruckt ist. Mit dem Druck kann frühestens am 11. Februar begonnen werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Briefwahlunterlagen nur ausgegeben werden können, wenn der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung persönlich unterschrieben wurde. Die Ausgabe an Dritte (Ehegatte, Eltern oder Kinder) darf nur erfolgen, wenn eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilt wurde.
Für Auskünfte steht das Bürgerbüro unter 962-610 oder 962-444 telefonisch zur Verfügung.
Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
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