Das Logo der Stadt Gaggenau mit Link zur Startseite der Stadt Gaggenau - Das Wappen der Stadt Gaggenau zeigt in Rot einen weißen Sester (ein Getreidemaß).

Springe direkt:


Sie sind hier:


Übersicht Tastaturbelegung. Startseite aufrufen. Aktuelle Meldungen. Übersicht (Navigation). Hilfe. Kontaktformular.

Inhalt

Ottenauer fordern mit Sachverstand und Nachdruck Lärmschutzwand entlang B 462

15.05.2014

Die Bürgerinfo in der Ottenauer Merkurhalle über „Lärmschutzwand entlang der B 462“ nahmen viele wahr. Foto: StVw
Die Bürgerinfo in der Ottenauer Merkurhalle über „Lärmschutzwand entlang der B 462“ nahmen viele wahr. Foto: StVw
Die Bürgerinfo in der Ottenauer Merkurhalle über „Lärmschutzwand entlang der B 462“ nahmen viele wahr. Foto: StVw

Nachdem der Gemeinderat – auf Grundlage eines Lärmaktionsplans – sich einstimmig für eine Lärmschutzwand entlang der B 462 in Ottenau ausgesprochen und seinen Standpunkt auch über eine Resolution dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur kundgetan hat, das Regierungspräsidium Karlsruhe als für die Bundesstraße zuständige Behörde allerdings nur „Flüsterasphalt“ anbietet, hat sich auf Initiative von Stadtrat Wilfried Schmitt eine „Initiative Lärmschutz B 462 Ottenau“ gebildet, die rund 900 Unterschriften (was rund 3.000 Haushaltsangehörigen entspricht) zusammengetragen und Oberbürgermeister Christof Florus übergeben hat. Die Bürgerinformationsveranstaltung, die das Stadtoberhaupt im Gegenzug zugesagt hatte, fand jetzt unter Beteiligung von rund 130 Interessierten in der Merkurhalle Ottenau statt. Dabei wurden die Standpunkte noch einmal vorgetragen und das weitere Vorgehen vereinbart. Oberbürgermeister Florus versicherte einmal mehr, dass die gesamte Stadt für die Errichtung einer Lärmschutzwand in Ottenau sei. Er werde das Gespräch mit der Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, suchen und ihr Unterschriften wie Konzept der Lärmschutzwandbefürworter übergeben.

Regierungspräsidium optiert für lärmarmen Asphaltbelag

Bürgermeisterin Brigitte Schäuble referierte die Sichtweise des Regierungspräsidiums. Demnach scheidet Geschwindigkeitsreduzierung als Mittel, den Lärm entlang der B 462 zu verringern, von vornherein aus, weil es dafür „keine rechtliche Handhabe“ gebe – weil der Lärm nicht „jenseits dessen liegt, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hinzunehmen ist“. Die Richtwerte seien „weder in den Tagesstunden noch in den Nachtstunden überschritten“ – mit der Folge: „Eine Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz vor Verkehrslärm kann nicht angeordnet werden.“

Das Regierungspräsidium gesteht zwar zu: „Die Voraussetzungen für bauliche Lärmschutzmaßnahmen sind gegeben.“ Doch eine Lärmschutzwand scheide als Option aus, weil die Haltesichtweiten nicht überall eingehalten seien und die Lärmschutzwand deshalb in größerer Entfernung vom Fahrbahnrand aufzustellen sei, was angesichts der topographischen Verhältnisse (steile Böschung) die Kosten von ursprünglich rund 420.000 auf etwa 800.000 bis 1,2 Millionen Euro vervielfachen würde. Auch würde eine Lärmschutzwand nur im Nahbereich stark zum Tragen kommen, wohingegen mit zunehmender Entfernung ihre Wirksamkeit nachließe. Im Gegensatz dazu würde ein „lärmmindernder Fahrbahnbelag“ eine „gleichmäßige Pegelminderung für den ganzen Ortsteil“ nach sich ziehen, hinsichtlich Haltesichtweiten keine Probleme verursachen, auch kein Eingriff in ein Biotop erfordern, und die Kosten für „lärmarmen Splittmastixasphalt“ würden nur zirka 265.000 Euro betragen. Für das Regierungspräsidium heißt deshalb die Lösung des Problems: „lärmmindernder Fahrbahnbelag“.

Ottenauer führen Vorteile einer Lärmschutzwand ins Feld

Damit allerdings geben sich die Mitglieder der Siedlergemeinschaft Ottenau nicht zufrieden. Manfred Striebich nannte im Zuge einer ausführlichen Präsentation als Vorteile einer Lärmschutzwand: höchst möglicher Lärmschutz, bessere Wirtschaftlichkeit, besserer Gesundheitsschutz, Naturschutz und Landschaftsschutz. Während „Flüsterasphalt“ nur „geringen Schutz gegen Rollgeräusche“ bringe, bewirke eine Lärmschutzwand „höchst möglichen Schutz gegen Rollgeräusche und Motorenlärm“. Hinzu komme, dass „Flüsterasphalt“ auf den ersten Blick zwar als wirtschaftlichere Option erscheine, hinsichtlich längerer Zeiträume sich aber als weniger nachhaltig erweise. Während eine Lärmschutzwand eine Lebensdauer von 50 bis 70 Jahren habe, müsse in diesen Zeiträumen der Fahrbahnbelag acht- bis elfmal erneuert werden, was Mehrkosten von 100 bis 150 Prozent verursachen würde (1,2 Millionen Euro für die Lärmschutzwand zu 2,12 oder gar 2,92 Millionen Euro für den „Flüsterasphalt“). In Sachen Gesundheitsschutz führen die Ottenauer ins Feld, dass eine Lärmschutzwand für die unmittelbaren Anwohner auch die Feinstaubbelastung reduziere. Und dem Naturschutz diene, dass eine Lärmschutzwand das Biotop entlang der Böschung schütze und Tiere von der B 462 fernhalte. Darüber hinaus gelange auch kein achtlos entsorgter Müll von der Bundesstraße in die anliegenden Bereiche. Dem Landschaftsschutz schließlich diene, dass über eine Lärmschutzwand das vorhandene und gut erschlossene Siedlungsgebiet auch für Neubürger an Attraktivität gewinne, was den Bedarf an Neubaugebieten mit damit einhergehendem Landschaftsverbrauch verringere.

Die vom Regierungspräsidium stark thematisierten Haltesichtweiten spielen für die Ottenauer nur in „zwei Rechtskurven talabwärts“ eine Rolle. In der ersten zwischen Pionierweg und Unterführung Ebersteinstraße seien die Seitenstreifen so breit, dass eine Lärmschutzwand auch weiter weg von der Straße mit wenig Aufwand errichtet werden könne. „In der zweiten Rechtskurve in Höhe Albrecht-Dürer-Str. 1 bis 10 könnte der Parkplatz oben an der B 462 abgeschafft und die Straße in Richtung Amalienberg verlegt werden. Damit würde man problemlos rechts den Platz für die Haltesichtweiten bekommen“, argumentiert die Lärmschutzinitiative. Experte Reinhard Kohlhauer von der gleichnamigen Gaggenauer Firma zeigte eine Reihe von Lärmschutzwandmöglichkeiten auf, darunter auch etliche durchsichtige. Als Ausgleichsmaßnahme für die Errichtung einer Lärmschutzwand schlagen die Ottenauer die „Verbindung eines echten Biotops mit Hochwasserschutz am Bahnbach“ vor. Demnach könnte der weniger frequentierte Mercedes-Benz-Parkplatz entlang des Bahnbachs zurückgebaut und entsiegelt werden. „Entlang der Albrecht-Dürer-Straße könnte ein Hochwasserdamm errichtet, der zu kleine Durchfluss durch eine richtige Brücke mit großem Durchlass ersetzt und das Bachbett deutlich verbreitert werden.“ Hier könnte dann „ein echtes Biotop“ mit „einer weitaus größeren Artenvielfalt an Pflanzen und Lebewesen geschaffen werden“. Für die Ottenauer ist die Lärmschutzwand technisch machbar, was „die Weiterentwicklung der Stadt Gaggenau als familienfreundliche und altersgerechte Stadt im Grünen“ unterstützen würde.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-405
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: presse@gaggenau.de



 

Springe direkt: