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Inhalt

Parkausweis (aG und BI)

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225)962-444
Telefax: (07225) 962-445
E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de
Sprechzeiten:
Montag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Parkausweis für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde
Außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten. Die Parkerleichterungen werden durch eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung gewährt. Gegebenenfalls besteht die Berechtigung z.B. zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, zum Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden oder zur gebührenfreien Benutzung von Parkuhren- bzw. Parkscheinautomatenplätzen.

Die Erteilung des Parkausweises ist gebührenfrei.

Unterlagen:

Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts



Downloads:

 

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