Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Parkausweis für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde
Außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten. Die Parkerleichterungen werden durch eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung gewährt. Gegebenenfalls besteht die Berechtigung z.B. zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, zum Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden oder zur gebührenfreien Benutzung von Parkuhren- bzw. Parkscheinautomatenplätzen.
Die Erteilung des Parkausweises ist gebührenfrei.
| Unterlagen: |
Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts |
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Downloads:
- Parkausweis [pdf 74.5 KB]
