Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Für Reisen in das außereuropäische Ausland wird ein Reisepass benötigt. Innerhalb Europas genügt in der Regel ein Personalausweis.
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall beim Reiseveranstalter, der Botschaft Ihres Ziellandes, beim auswärtigen Amt oder beim Bürgerbüro nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.
Grundsätzlich muss ein Reisepass persönlich beantragt werden, die eigenhändige Unterschrift ist notwendig. Außerdem, wenn vorhanden, muss der alte Reisepasses und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden, zusätzlich werden die Fingerabdrücke des Antragstellers genommen.
Die Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
Für Personen unter dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass
6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Abholung des beantragen Reisepasses ist mit Vollmacht möglich, der bisherige Reisepass muss eingezogen bzw. kann auch entwertet und belassen werden.
Der Eintrag der Kinder im Reisepass ist nicht mehr zulässig.
Sollte Ihr Reisepass von einer anderen Gemeinde ausgestellt worden sein, kann eine Wohnortänderung gebührenfrei von Ihrem Bürgerbüro vorgenommen werden.
Gebühren:
Reisepass unter 24 Jahre 37,50 Euro
Reisepass ab 24 Jahre 59,00 Euro
| Unterlagen: |
Stammbuch, wenn vorhanden bisheriger Reisepass und ein biometrisches Lichtbild. Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde. |
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