Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-444 | ||||||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Für die Feststellung des Grades einer evtl. Behinderung oder für die Neufeststellung des Grades einer bestehenden Behinderung ist beim Landratsamt Rastatt jeweils ein gesonderter Antrag einzureichen.
Die Formulare sind beim Bürgerbüro erhältlich.
Sie können den Antrag beim Bürgerbüro zur Weiterleitung an das Landratsamt Rastatt abgeben oder auch direkt an das Landratsamt Rastatt, Sozialamt, Postfach 1863, 76408 Rastatt senden.
Hinweis für ausländische Staatsangehörige:
Bei Anträgen von ausländischen Staatsangehörigen ist die Vorlage des Passes oder eine Bestätigung des Ausländeramtes über die Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
| Unterlagen: |
Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind auf dem Antragsformular vermerkt. |
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