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Hasenordnung

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Unsere Hasenordnung
§ 1 Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in der Hasengruppe ist nur mit Zustimmung der Hasenmitglieder bzw. nach erfolgreich bestandener Prüfung möglich. Jedes Mitglied hat sich um ein Hasenkostüm zu kümmern. Lieferanten von Kostümen sind auf der Internetseite der Hasen hinterlegt.
§ 2 Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 35 Euro. Schüler, Studenten und Auszubildende bezahlen 17,50 Euro. Der Jahresbeitrag wird an den Hasenkassier Claudia vor dem Narrenbaumstellen in Michelbach bezahlt. Eine Reduzierung oder Aussetzen des Beitrages ist nicht möglich.
§ 3 Umzüge
Während den Umzügen muss auf Disziplin geachtet werden. Lücken dürfen nicht entstehen. Auch darf kein Eierlikör an Kinder und Jugendliche ausgegeben werden. Die jeweilige Umzugsordnung des Veranstalters ist einzuhalten. Eine Umzugsteilnahme ohne Hasenkostüm ist nicht möglich. Lediglich der Hasenfahrer ist von der Kostümpflicht befreit.
§ 4 Hasensitzung
Bei einer ordentlichen Hasensitzung ist das Benutzen des Handys untersagt.



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