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Inhalt

Spendenbescheinigungen

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Stadtkasse -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-490 bis -495
Telefax: (07225) 962-377
E-Mail: stadtkasse@gaggenau.de
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr,
Freitag 8.30 - 13 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Wenn einem gemeinnützigen Verein eine Spende zufließen soll, dann können Sie den Betrag auf ein städtisches Konto überweisen mit dem Vermerk "Spende an .......".
Hierfür erhalten Sie eine Spendenbescheinigung und wir leiten den Betrag an den entsprechenden Verein weiter. (sog. Durchlaufspende)
Voraussetzung aber ist, dass der Verein einen gültigen Freistellungs-bescheid des zuständigen Finanzamtes vorgelegt hat.
Nach neuem Recht sind die Vereine selbst berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Damit wäre das Durchlaufverfahren bei der Stadt nicht mehr notwendig.



 

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