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Stadt bittet Bürgerschaft um Unterstützung beim Winterdienst

17.12.2010

Der Winter ist da, und die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes sind gerüstet. „Für den Mitarbeiter des Baubetriebshofes bedeutet Winterdienst Bereitschaftsdienst. Zwei Kolonnen im Baubetriebshof lösen sich alle 14 Tage ab“, klärt Leiter Norbert Stadelmann auf, wie man Väterchen Frost Herr werden möchte. Auch Fremdfirmen stünden dem Baubetriebshof beim Winterdienst bei. „Wir brauchen aber auch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, um den Winterdienst erfolgreich durchführen zu können“, so Stadelmann.

Laut Streupflichtsatzung der Stadt Gaggenau sind Eigentümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken (die an einer Straße liegen oder eine Zufahrt/einen Zugang haben) bei Schnee und Eisglätte verpflichtet, Treppen und Wege auf einer Breite von 1,5 Metern zu räumen und zu bestreuen. Darüber hinaus besteht für alle Anlieger (Grundstückseigentümer und –besitzer) an kombinierten Rad- und Fußwegen Räum- und Streupflicht.

Salz nur im Ausnahmefall verwenden

Laut Paragraph 6 der Streupflichtsatzung ist zum Bestreuen abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann, eingesetzt werden. Diese auftauenden Stoffe sind jedoch auf das hierfür notwendige Maß zu beschränken.

Gleichzeitig weist die Stadtverwaltung darauf hin, dafür Sorge zu tragen, Pflanzungen, die den Winterdienst stören könnten, bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Beeinträchtigung von Einsatzfahrzeugen durch Pflanzungen, die in den Straßenbereich hinausragten. Um einen wirkungsvollen und zügigen Winterdienst zu gewährleisten, ist die Befahrbarkeit der Straßen unabdinglich.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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