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Stadt bittet Grundstückseigentümer und –besitzer um Unterstützung beim Winterdienst

07.12.2009

Der Winter steht vor der Tür, aber die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes sind gerüstet. „Für den Mitarbeiter des Baubetriebshofes bedeutet Winterdienst Bereitschaftsdienst. Zwei Kolonnen im Baubetriebshof lösen sich alle 14 Tage ab“, klärt Leiter Norbert Stadelmann auf, wie man Väterchen Frost Herr werden möchte. „Wir brauchen aber auch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, um den Winterdienst erfolgreich durchführen zu können“, so Stadelmann.

Laut Streupflichtsatzung der Stadt Gaggenau sind Eigentümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken (die an einer Straße liegen oder eine Zufahrt/einen Zugang haben) bei Schnee und Eisglätte verpflichtet, Treppen und Wege auf einer Breite von 1,5 Metern zu räumen und zu bestreuen.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dafür Sorge zu tragen, Pflanzungen, die den Winterdienst stören könnten, bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Beeinträchtigung von Einsatzfahrzeugen durch Pflanzungen, die in den Straßenbereich hinausragten. Um einen wirkungsvollen und zügigen Winterdienst zu gewährleisten, ist die Befahrbarkeit der Straßen unabdinglich.

Naturgemäß hat die angespannte städtische Haushaltslage auch Auswirkungen auf den Winterdienst. Was in Zeiten voller Kassen möglich war, ist jetzt nicht mehr in demselben Maße zu gewährleisten. So besteht ab diesem Winter für alle Anlieger (Grundstückseigentümer und –besitzer) an kombinierten Rad- und Fußwegen Räum- und Streupflicht. Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam und bittet um Verständnis, weil sie in diesem Bereich nicht mehr wie in den Jahren zuvor tätig werden kann.


Pressestelle Stadt Gaggenau
Verantwortlich: Manfred Mayer M.A.
Telefon: (07225)962-404
E-Mail: presse@stadt.gaggenau.de
Julia Jung
Telefon: (07225) 962-405
E-Mail: julia.jung@stadt.gaggenau.de
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