20.05.2009
Aufgrund der starken Niederschläge in den vergangenen Tagen hatten mehrere Hauseigentümer mit überfluteten Kellern zu kämpfen. Die große Wassermenge hatte im Kanalnetz Rückstaus in den einzelnen Hausentwässerungsanlagen verursacht. Laut Abwassersatzung der Stadt Gaggenau obliegt es dem jeweiligen Grundstückseigentümer, sich gegen Wasserrückstau im Kanalnetz zu schützen. Deshalb empfiehlt die städtische Tiefbauabteilung insbesondere jenen Grundstückseigentümern, die unter dem Starkregen zu leiden hatten, sich gegen einen weiteren möglichen Rückstau in der eigenen Hausentwässerungsanlage umgehend zu schützen. Das kann über den Einbau von Hebeanlagen geschehen oder durch Rückstausicherungen erfolgen. Deshalb wird geraten, sich mit den entsprechenden Fachbetrieben für Sanitäranlagen in Kontakt zu setzen. Sollten Rückstausicherungen schon vorhanden sein, sind sie regelmäßig zu warten.
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