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Stadtverwaltung informiert über Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr

05.12.2011

Mit Beschluss vom 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Kommunen in Baden-Württemberg die Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr aufgegeben. Die Stadtverwaltung Gaggenau hat hierüber bereits umfassend in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ortschaftsräte informiert. Es handelt sich dabei um ein sehr umfangreiches und zeitaufwändiges Projekt, welches auch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erfordert. Begleitend zum Umsetzungsverfahren informierte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung durch Informationsveranstaltungen im August/September 2011 in der Kernstadt und den einzelnen Stadtteilen.

Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr im Internet unter Internet unter der Rubrik "Rathaus online" Stichwort Abwassergebühr. Bei Rückfragen steht außerdem Harry Petzold telefonisch unter 07225/962-555 oder per E-Mail unter abwasser@gaggenau.de gerne zur Verfügung.

Nach Abschluss des Selbstauskunftsverfahrens wurden die korrigierten Flächendaten der Grundstücke vom beauftragten Dienstleister in die Erhebungsdatenbank eingearbeitet. Diese eingearbeiteten Korrekturen bilden neben den vorerfassten Flächenangaben die Grundlage für die erstellten Ergebnisbögen, welche als Feststellungsbescheid voraussichtlich Mitte Dezember 2011 an die Eigentümer versendet werden.

Der Feststellungsbescheid gibt jedem Eigentümer die Gelegenheit, die Angaben der einzelnen versiegelten Flächen in Bezug auf Größe, Beschaffenheit sowie Ableitungsverhalten zu prüfen. Sollten sich im Feststellungsbescheid gegenüber den im Sommer in den Selbstauskunftsunterlagen eingetragen Korrekturen durch die Eigentümer Abweichungen ergeben, so besteht in diesem Verfahrensschritt die Möglichkeit, über einen formlosen Antrag auf schlichte Änderung (auch telefonisch möglich), eine Berichtigung vornehmen zu lassen. Dies gilt auch für Grundstückseigentümer, die gehindert waren, die Selbstauskunftsunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Gaggenau einzureichen. In diesem Fall werden im Feststellungsbescheid die vorerfassten Flächenangaben ausgewiesen. Auch in diesen Fällen ist eine Berichtigung noch möglich.

Nach dem Feststellungsverfahren werden die aktualisierten Flächenangaben der Grundstücke an die Stadtwerke Gaggenau weitergegeben, um in die dort vorhanden Kundendaten eingearbeitet zu werden.

Die Korrektur der Gebührenjahre 2010 und 2011 erfolgt nicht in einem gesonderten Rechnungslauf (und somit Bescheid) für diese Gebührenjahre, sondern wird mit den Gebührenbescheiden für den Abrechnungszeitraum 2011/2012 zusammengefasst.

Zukünftig wird bei Veränderungen der versiegelten Grundstücksflächen eine jährliche Fortschreibung der erhobenen Flächendaten erfolgen. Die Berücksichtigung der geänderten Flächendaten erfolgt dann rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts der Änderung bzw. der Mitteilung und wird bei der nächsten Gebührenabrechnung mit verrechnet. Stichtag für die Fortschreibung ist der 31. Dezember jeden Jahres. Alle bis zu diesem Zeitpunkt festgestellten beziehungsweise angezeigten Änderungen werden in die Datenbank eingearbeitet und den Stadtwerken Gaggenau übermittelt. Diese werden dann im Rahmen des rollierenden Systems die Anpassungen bei der nächsten Abrechnung berücksichtigen.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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