Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Standesamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-620, -622 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-371 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | standesamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Sterbefallanzeige durch das beauftragte Bestattungsunternehmen oder durch die hierfür verpflichteten Einrichtungen (z.B. Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim).
Bei Anzeige eines Sterbefalls ist der Familienstadt des Verstorbenen durch entsprechende Personenstandsurkunden nachzuweisen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk (Stadt oder Gemeinde) der Tod eintrat.
Weitere Auskünfte erteilt das Standesamt.
