Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Standesamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-620, -622 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-371 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | standesamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Die Sterbeurkunde beweist den Tod einer Person. Darüber hinaus ergibt sich daraus der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen.
Zuständig für die Ausstellung einer Sterberurkunde ist das Standesamt das den Tod der verstorbenen Person beurkundet hat. Dies ist i.d.R. das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Die Berechtigung zum Erhalt dieser Urkunde besteht für Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, sowie Personenen die ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Die Gebühr beträgt 12 €.
| Unterlagen: |
Personalausweis oder Reisepass |
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