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Inhalt

Umbettung

Zuständige Dienststelle:

Stadt Gaggenau
- Friedhofsverwaltung -

Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

Telefon: (07225) 962-623 und -620
Telefax: (07225) 962-370
E-Mail: friedhofsverwaltung@gaggenau.de
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag 14 - 18 Uhr,
Freitag 8.30 - 13 Uhr sowie nach Vereinbarung

Beschreibung:

Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Deshalb gilt folgendes:

Umbettungen von Leichen sind nur in besonderen Ausnahmefällen bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses möglich.
Umbettungen aus einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Stadt Gaggenau nicht zulässig.
Im übrigen sind Umbettungen von Urnen innerhalb des Friedhofs oder zu Überführung nach auswärts zulässig.
Alle Umbettungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie werden durch das von der Stadt Gaggenau hierfür zugelassene Unternehmen durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

Gebührenrahmen:

Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte) zu tragen.
Die Kosten für die Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofs betragen 202 EUR (inkl. MwSt.).

Unterlagen:

Die Antragstellung erfolgt formlos.

Gebühr in Euro: 150,00 Euro


 

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