Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Sozialwesen -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-640, -641, -642 | ||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-377 | ||||||||||||
| E-Mail: | sozialwesen@gaggenau.de | ||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Einen Antrag auf Unterhaltsleistungen im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes können allein erziehende Elternteile oder der gesetzliche Vertreter des Kindes beim Jugendamt des Landkreises stellen.
Das Antragsformular ist beim Bürger- und Ordnungsamt -Sachgebiet Sozialwesen- und beim Landratsamt Rastatt, Tel. 07222/381-0, erhältlich.
