Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Standesamt -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225) 962-620, -622 | ||||||||||||||||
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| Telefax: | (07225) 962-371 | ||||||||||||||||
| E-Mail: | standesamt@gaggenau.de | ||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Die Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kinde anerkannt wird, und die hierzu erforderlichen Zustimmungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Sie können im Inland beurkundet werden von den Standesbeamten, Amtsgerichten, Notaren und Urkundspersonen bei den Jugendämtern.
Zur Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter und gegebenenfalls die Zustimmung des Kindes, des Ehemannes der Mutter und des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
| Unterlagen: |
Nachweis zur Person (Personalausweis oder Reisepass) Weitere Auskünfte erteilt das Standesamt. |
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