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Weitreichende Weichenstellungen für die Flüchtlingsunterbringung in Gaggenau

22.10.2015

Die stetig steigenden Zahlen der in Deutschland einreisenden Flüchtlinge stellen den Landkreis und die Kommunen vor große Herausforderungen. Die bisher vom Landkreis angemieteten Objekte reichen für die Beherbergung nicht mehr aus, so dass der Landkreis mittlerweile auch die Unterbringung in Hallen in Erwägung ziehen muss. Neben der Inanspruchnahme der kreiseigenen Hallen, sind jetzt auch die Kommunen des Landkreises aufgefordert worden zu prüfen, welche kommunalen Sport- oder Mehrzweckhallen in Frage kommen. Vorrangig sind städtische Gebäude, bei deren Nutzung möglichst wenig Eingriffe in den Schul- und Vereinssport zu befürchten sind. Der Stadt Gaggenau werden im kommenden Monat November weitere 100 Flüchtlinge zugeteilt, die sie auf ihrem Gebiet unterzubringen hat. Der Gemeinderat nahm den Sachstand jetzt zur Kenntnis und stimmte der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einstimmig zu. Oberbürgermeister Christof Florus sprach von einer großen, ja, gewaltigen Aufgabe, die nur ämterübergreifend zu leisten sei. Diese Aufgabe berge aber auch eine große Chance in sich, „wenn wir sie richtig anpacken“. Diese einmalige Chance könne im besten Fall ein neues demographisches Bild von Gaggenau bewirken. „Was wir jetzt investieren, investieren wir in unsere Zukunft“, so Florus.

Carmen Merkel, bei der Stadtverwaltung für die Koordination der Flüchtlingshilfe zuständig, verwies auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen auf voraussichtlich mindestens eine Million im Jahr 2015 (bisheriger Höchststand: 438.000 im Jahr 1992). Was die Unterbringung eines Asylbewerbers betreffe, sei zu unterscheiden zwischen der:

  • Erstaufnahme in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (maximal drei Monate)
  • Vorläufigen Unterbringung (Folgeunterbringung) in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis (bis Abschluss des Asylverfahrens, jedoch höchstens 24 Monate)
  • Anschlussunterbringung durch die Kommunen (solange erforderlich).

In der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises im ehemaligen Gasthaus „Ochsen“ in Bad Rotenfels seien derzeit 112 Personen untergebracht. Merkel würdigte das herausragende Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und die große Spendenbereitschaft der Bevölkerung und verwies auf die Bildung des Unterstützungskreises Flüchtlingshilfe mit mehreren Arbeitsgruppen (Begleitung und Begrüßung, Sprache, Freizeit und Sport, Begegnungscafé sowie Hausaufgaben- und Kinderbetreuung). Für Ende 2016 plant der Landkreis eine Flüchtlingsunterkunft für 164 Personen im Ottenauer Pionierweg. Die Stadt Gaggenau sei vom Landkreis informiert worden, bis Mitte November 2015 ein Notquartier für 100 Plätze zu überlassen. In dieser Situation habe die verwaltungsinterne Koordinierungsstelle Flüchtlinge alle städtischen Hallen auf die Eignung als Notunterkunft geprüft. Hauptkriterium war dabei die Belegung und die Nutzung durch Vereine oder Schulen. Ein weiteres Kriterium war die Ausstattung der Hallen insbesondere bezüglich Heizung und sanitärer Anlagen. In der engeren Wahl waren die Eichelberghalle in Oberweier, die Mahlberghalle in Freiolsheim und die Siegfried-Hammer-Halle in Selbach. „Nach Prüfung und Abwägung sind wir zum Schluss gekommen, dass sich die Siegfried-Hammer-Halle am ehesten für die Einrichtung einer Notunterkunft eignet“, so Merkel.

Der Ortschaftsrat Selbach wurde eingebunden und hat einstimmig einer Überlassung als Notunterkunft zugestimmt. Allerdings solle die Nutzung auf zunächst sechs Monate beschränkt werden, eine Entscheidung über eine Verlängerung behalte sich der Ortschaftsrat vor. Außerdem solle sich der Landkreis verpflichten, alle durch die Flüchtlingsunterbringung entstehenden Schäden kurzfristig zu beheben, unterstrich Ortsvorsteher Michael Schiel. Der Vorstand des in Selbach ansässigen Vereins Türkiyemsport wurde informiert. Die Heimspiele können auf andere Sportplätze verlegt werden. Mit den in Frage kommenden Vereinen müssen Trainingsbetrieb und Verlegung der Heimspiele noch besprochen werden. Die Fußballerinnen des FFC Gernsbach trainieren in den Wintermonaten auf dem Selbacher Hartplatz. Nach Ausweichmöglichkeiten wird gesucht. Vom Landkreis erging die Zusage, dass die Belegung erst nach der Winterfeier des TB Selbach erfolgen werde. Das Frühlingskonzert des Musikvereins muss allerdings in eine andere Halle verlegt werden. Die Gespräche hierzu werden geführt, die Ausweichhalle wird kostenfrei überlassen.

Informationsveranstaltung in der Siegfried-Hammer-Halle
Bei einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 28. Oktober, 20 Uhr, in der Siegfried-Hammer-Halle wird die Bevölkerung informiert. Von Seiten des Landkreises anwesend sein werden der Erste Landesbeamte Dr. Jörg Peter, Uli Hertweck (Leiter Sachgebiet Ausländerwesen) und Kreisbrandmeister Manfred Tremmel. Was die mögliche Folgeunterbringung von Flüchtlingen durch den Landkreis im Gaggenauer Parkhotel angeht, wird Anfang Oktober ein Gespräch der Stadt und des Landkreises mit dem Eigentümer stattfinden.

Das Thema Anschlussunterbringung von Flüchtlingen durch die Stadt Gaggenau beleuchtete Stadtkämmerer Andreas Merkel. Davon betroffen seien gegenwärtig 28 Personen. Grundsätzlich gehe es bei der Anschlussunterbringung darum, die Integration in das Berufsleben (Unabhängigkeit von Transferleistungen) und in das bürgerliche Leben (Kindergarten, Schule, gegebenenfalls Vereine) zu erreichen. „So viel Dezentralität wie möglich, Unterbringung in kleineren Wohneinheiten, Rückgriff auf den Wohnungsbestand des Eigenbetriebs Stadtwohnung nur in ausgewählten Fällen“, skizzierte Merkel die Richtlinien. Wegbereitend für die Anschlussunterbringung in Gaggenau seien:

  • Aktivierung von Flächen im eigenen Bestand
  • Anmietung von Wohnungen und geeigneten Flächen von Dritten
  • Ankauf von Grundstücken, Hausanwesen und Eigentumswohnungen
  • Vermittlung von Mietverträgen zwischen Flüchtlingen und privaten Vermietern.

In diesem Sinne befasse sich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit dem Abschluss von Miet- und Kaufverträgen, der Einrichtung und Betreuung der Objekte sowie der Koordinierung der ehrenamtlichen Hilfen und ergänzenden Hilfen. Für die soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge zeichne das Landratsamt zuständig. Aufwand und Kosten für die Anschlussunterbringung erforderten über- und außerplanmäßige Ausgaben in den Haushaltsjahren 2015 und 2016, insbesondere für: Personalaufwand, Mietaufwand, Bewirtschaftungskosten, Geschäftsbedarf, Anschaffungskosten für Grundstücke und Häuser sowie Ausstattung der Unterkünfte. 400 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung erforderten mindestens 100 neue Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Deshalb seien die Bereitstellung von Flächen, Gewinnung von Akteuren (Städtische Gesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, sonstige Dritte), Finanzierung und Erweiterung der sozialen Infrastruktur von ausschlaggebender Bedeutung.

Pressestelle
Stadt Gaggenau
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