31.10.2011
Für das Jahr 2012 wird eine Änderung des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg erwartet. Mit dieser Änderung wird auf regionalplanerischer Ebene die einschränkende Steuerungsmöglichkeit für Windkraftanlagen über 50 m Höhe fortfallen. In Gaggenau ist eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie nur mit derartigen größeren Anlagen möglich. Bisher war eine kommunale Regelung nicht notwendig, jetzt aber besteht Handlungsbedarf.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung fand im nichtöffentlichen Teil eine erste Information des Gremiums statt. Für die Regelung der Windenergienutzung auf kommunaler Ebene ist es notwendig, den Flächennutzungsplan der Stadt Gaggenau um Vorrang- bzw. Ausschlussgebiete zu ergänzen. Um diesen Schritt zu ermöglichen, wird vorher ein Windenergiekonzept für die Stadt Gaggenau zu erarbeiten sein.
Der Prozess soll starten, wenn voraussichtlich in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. November 2011 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich Windenergienutzung in Gaggenau gefasst wird. Auch weil die Gemeindegrenzen in der Region häufig entlang der Berg- und Hügelkuppen verlaufen, ist der Stadtverwaltung und den Gemeinderäten die interkommunale Dimension der Fragestellung bewusst. Erste interkommunale Gespräche werden im November stattfinden. Im weiteren Verlauf der Erarbeitung des Windenergiekonzeptes der Stadt Gaggenau und der Flächennutzungsplanänderung wird zu prüfen zu sein, inwieweit Grundlagen und später auch potentielle Standorte gemeinsam erarbeitet werden können. Auch die Bevölkerung soll von Beginn an informiert und im weiteren Verlauf frühzeitig beteiligt werden.
Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
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