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Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

10.06.2013

Schon mit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90-er Jahre wurde das Ziel, pflegebedürftigen Menschen so lange als möglich in der häuslichen Umgebung zu versorgen, festgeschrieben.

In der Fachöffentlichkeit ist es seit Jahren unstrittig, dass eine quartiersbezogene, wohnortnahe Versorgung von Pflegebedürftigen und vor allem dementiell Betroffenen eine gute und menschenwürdige Versorgungsform darstellt. So genannte Pflegewohngemeinschaften, in denen bis zu 8 Personen in einer gemeinsamen Wohnung in einer familiären Atmosphäre leben und betreut werden, sind in den letzten Jahren in vielen Regionen überall in Deutschland entstanden. Ein Bespiel aus dem Badischen Raum sind die Wohngemeinschaften, die sich im „Freiburger Modell“ zusammengeschlossen haben.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde in allen Gesetzesreformen bis zum Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) 2012 weiter verfolgt. So bietet das PNG unter anderem ein Initiativprogramm zur Gründung und Förderung ambulant betreuter Wohngruppen. Dies sieht neben den üblichen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung ab 2013 vor, Pflegebedürftige mit einmalig 2500 Euro zu unterstützen. Maximal werden jedoch 10.000 Euro je Wohngruppe gezahlt. Zusätzlich gibt es einmalige Zuschüsse in Höhe von maximal 2.557 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (je Maßnahme). Dies können altersgerechte Umbauten oder behindertengerechte Anpassungen wie beispielsweise eine barrierearme Dusche sein. Voraussetzung für diese Zahlungen ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige zusammenwohnen. Selbstorganisierte Wohngruppen Pflegebedürftiger erhalten ab 1. Januar 2013 zusätzlich eine Pauschale von 200 Euro monatlich pro Bewohner zur Finanzierung einer Person (Präsenzkraft), die pflegerische und hauswirtschaftliche Alltagshilfen leistet und sich um organisatorische Abläufe kümmert.

Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg treibt die Initiierung und Förderung solcher Wohngemeinschaften voran. So wurde dieses Thema in die Eckpunkte zum Landespflegegesetz 2012 als besonderer Schwerpunkt aufgenommen. Der Landkreis Rastatt hat in seinen Kreispflegeplan von 2011 die Initiierung und Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften als Handlungsempfehlung aufgenommen, jedoch hat sich bis dato noch keine Initiative gegründet, die dieses Ziel konkret verfolgt.

Der Verein Gaggenauer Wohngemeinschaften (GaWoGe) hat sich auf die Fahnen geschrieben, dieses Thema konkret anzupacken und diese Form der Wohngemeinschaften zu initiieren, ihre Entstehung zu moderieren und ihre zukünftigen Bewohner zu unterstützen.

Die Gründungsversammlung des Vereins GaWoGe findet am Dienstag, 11.06.2013, 18:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Gaggenau statt. Die interessierte Bevölkerung ist herzlich eingeladen.

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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