Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
| Telefon: | (07225)962-444 | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
| E-Mail: | buergerbuero@gaggenau.de | ||||||||||||||||||||
| Sprechzeiten: |
|
Beschreibung:
Der Wohnungsgeber ist immer verpflichtet, den Ein- oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich innerhalb von zwei Wochen
zu bestätigen. Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.
Hier kann die Wohnungsgeberbestätigung heruntergeladen und ausgefüllt werden.
