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Ab Sommer 2013: Stadt Gaggenau bietet Familien- und Sozialpass an

14.12.2012

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hatte Ende 2011 einen Antrag zur Einführung einer Sozialcard in Gaggenau gestellt, mit der Bezieher staatlicher Transferleistungen sowie Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geringem Einkommen städtische Angebote zu ermäßigten Preisen nutzen können. Gleichzeitig war die Verwaltung beauftragt worden, ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Dieser Aufgabe nahm sich die Leiterin des städtischen Sozialwesens, Gabriele Maier, federführend an. Dieter Spannagel, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, stellte das Ergebnis jetzt dem Gemeinderat vor, der dafür grünes Licht gab. Oberbürgermeister Christof Florus bekundete seine Hoffnung, dass sich auch möglichst viele externe Partner an der Aktion beteiligen mögen.

Die Stadt Gaggenau gewährt als freiwillige Leistung Vergünstigungen im Rahmen eines Gaggenauer Familien- und Sozialpasses. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass weitere Einrichtungen und Anbieter für die Inhaber des Gaggenauer Familien- und Sozialpasses Vergünstigungen gewähren.

Berechtigter Personenkreis

Zum Erhalt des Gaggenauer Familien- und Sozialpasses berechtigt sind Familien (Eltern/Personensorgeberechtigte und deren Kind/Kinder), die jeweils mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldet sind und Anspruch auf einen Landesfamilienpass haben. Das sind:

• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben,

• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben,

• Familien oder Alleinerziehende, die mit mindestens einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind in dauernder häuslicher Gemeinschaft leben.

Darüber hinaus haben auch Bezieher folgender Sozialleistungen Anspruch auf einen Gaggenauer Familien- und Sozialpass, sofern sie mit Hauptwohnsitz in Gaggenau gemeldet sind:

• Wohngeldbezieher/-innen (Miet- oder Lastenzuschuss) nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),

• Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld),

• Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),

• Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Unter Berücksichtigung dieses Personenkreises wären in Gaggenau rund 1.800 Personen berechtigt, den Gaggenauer Familien- und Sozialpass zu beanspruchen, davon 650 Personen unter 18 Jahren und 1.150 volljährige Personen. Ausgehend von rund 1.800 Anspruchsberechtigten ist mit jährlichen Gesamtkosten in Höhe von 54.000 Euro zu rechnen, sofern alle Anspruchsberechtigten die in der Gutscheinkarte vorgesehenen Angebote (Stadtbibliothek, Schwimmbäder, kulturelle Veranstaltungen, Museen etc.) nutzen.

Der Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann voraussichtlich ab 1.Juni 2013 beantragt und ausgegeben werden. Der Antrag wird im Bürgerbüro (Rathaus, Hauptstraße 71, Erdgeschoss, Zimmer 6) erhältlich sein und gleichzeitig im städtischen Internetauftritt abgerufen werden können. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen (z.B. Nachweis über Kindergeldbezug, Sozialleistungsbescheid etc.).

Manfred Mayer M.A.
Pressesprecher
Stadt Gaggenau
Tel. 07225 / 962-404
Fax 07225 / 962-409
E-Mail: m.mayer@gaggenau.de



 

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