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Inhalt

Hinweise bei zusätzlichen Wasserzählern zur Gartenbewässerung o.ä.

Gemäß § 42 Abs. 1 der Abwassersatzung der Stadt Gaggenau können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Ein geeigneter Nachweis für die absetzbare Wassermenge stellt ein geeichter Wasserzähler dar (Zählerwechsel bzw. Nacheichung alle 6 Jahre).

Montage/Einbau
Der zusätzliche Wasserzähler wird entweder vom Betreiber selbst oder von einem Installationsunternehmen eingebaut.

Mitteilung an die Stadt Gaggenau
Nach dem Einbau des Wasserzählers muss eine Meldung an die Stadt Gaggenau mit folgenden Informationen ergehen:

  • Einbaudatum
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Eichdatum

Bitte beachten Sie:
Der zusätzliche Wasserzähler muss vom Betreiber selbst abgelesen werden (!!! die Ablesung wird nicht von den Stadtwerke Gaggenau vorgenommen!!!)
Beantragung der Rücke
rstattung
Der Antrag auf „teilweisen Erlass der Schmutzwassergebühren“ muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids der Stadtwerke Gaggenau bei der Stadt Gaggenau eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie folgendes Antragsformular.

Kontakt
Große Kreisstadt Gaggenau
Finanzverwaltung
Hauptstr. 71
76571 Gaggenau

Tel.: 07225/962-478
Fax: 07225/962-377

gartenwasser@gaggenau.de



 

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