Letzte Aktualisierung 20. März 2014 (Hinweis auf im GR getätigten Zwischenbericht und Aktualisierungen der Zeitschiene)
AKTUELL: Zwischenbericht der Verwaltung am 10.03.2014 im Gemeinderat über a) Untersuchungsergebnisse zu Windkraftsensiblen Arten, b) Zwischenstand der Gesamtbewertung der Suchräume – Link: Ergänzte Präsentation aus der GR-Sitzung.
Mit der letzten Novelle des Landesplanungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg veränderten sich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windkraftanlagen in Baden-Württemberg grundlegend.
Es gilt nun auch in Baden-Württemberg die im Baugesetzbuch schon lange festgeschriebene Privilegierung der Windkraft. Regionalverbände geben zwar noch regionale Vorranggebiete vor. Damit sind jedoch Windenergieanlagen an anderen Stellen der Region nicht ausgeschlossen.
Jede Kommune kann und sollte selbst steuern. Steuert eine Kommune nicht, können seit 01. Januar 2013 bis 50m Anlagengesamthöhe Baugenehmigungsverfahren und darüber hinaus immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Bei diesen Verfahren sind die Einflussmöglichkeiten von Kommunen ohne eigene Pläne sehr begrenzt Eine erste Orientierungshilfe zu den Planverfahren der Kommunen und den Genehmigungsverfahren findet sich hier (Stand März 2014).
Zur Steuerung der Thematik hat der Gemeinderat der Stadt Gaggenau im November 2011 beschlossen einen Teilflächennutzungsplan Wind aufzustellen. Eine Zeitschiene (Stand März 2014) für das Verfahren können Sie hier herunterladen.
In der Folge beauftragte Gaggenau zusammen mit 29 anderen Kommunen aus der Raumschaft Baden-Baden/Bühl die Firma hhp ein Gutachten zu erstellen. Auf den Bürgerinformationsveranstaltungen am 01.10.2012 in Freiolsheim und 9.10.2012 in Gaggenau wurden die Ergebnisse vorgestellt. Das gesamte Gutachten stellen wir Ihnen in Form von *.pdf-Dateien - aus technischen Gründen in zwei Teilen aufgeteilt - zur Verfügung: a) bis S. 100 d.h. einschl. Kap. 3.1 (ca. 8 MB) und b) ab S. 101 bzw. Kap. 3.2 (ca. 31 MB).
Die auf den Bürgerinfoveranstaltungen verwendeten Powerpointunterlagen – nur um die Bilder auf der ersten und letzten Seite gekürzt - finden Sie in der Fassung vom 09.10.2012 als *.pdf-Datei hier (ca. 16 MB).
Das Gutachten hat nur wenige Flächen übriggelassen. Für alle verbliebenen Flächen gibt es nach derzeitigem Stand noch offene Fragen und potentielle Konflikte. Die Stadt Gaggenau versucht mit einem drei- statt zweistufigem Beteiligungsverfahren (einer zusätzlichen 2. frühzeitigen Beteiligung) und durch Bürgerinformationsveranstaltungen das Verfahren möglichst transparent und zu einem qualitätsvollen und rechtssicherem Ergebnis zu führen. Der Teilflächennutzungsplan Wind soll den rechtlichen Rahmen für etwaige Bauwünsche bereitstellen.
Der erste wichtige Schritt war die (erste) frühzeitige Beteiligung innerhalb des Aufstellungsverfahrens zum Teilflächennutzungsplan Wind der Stadt Gaggenau. Ein Gemeinderatsbeschluss über die Durchführung dieser Beteiligung wurde am 10.12.2012 vorgenommen. Die erste frühzeitige Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger fand in der Zeit vom 07.01.2013 bis einschließlich 28.01.2013 statt.
Inhaltlich bestanden die Zwischenergebnisse der ersten frühzeitigen Beteiligung fast vollständig aus den Gaggenau betreffenden Auszügen des Anfang Oktober 2012 vorgestellten Gutachtens von HHP. Hervorzuheben sind zwei Änderungen bzw. Ergänzungen: Es gab nun einen ersten Entwurf der städtebaulichen Kernziele für die Flächennutzungsplanänderung. Und es war die Wirkung einer Sichtachse auf den Wallfahrtsort „Moosbronn“ ergänzt worden.
Die zweite frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger - ein zusätzlicher Informations- und Beteiligungsschritt - fand zwischen 16. August bis 13. September 2013 statt. Folgende Änderungen wurden in den zur zweiten frühzeitigen Beteiligung vorgelegten Unterlagen vorgenommen: a) Die Steckbriefe aktualisiert, umgebaut und ergänzt. b) Die Übersichtskarte überarbeitet. c) Eine Gefällekarte erstellt. d) Der Erläuterungsbericht erweitert (Material der 2. Frühzeitigen Beteiligung).
Parallel zu den Planungsüberlegungen der Kommune wird der Regionalverband Mittlerer Oberrhein einen eigenen Teilplan Wind zu seinem Regionalplan aufstellen. Die zweite Beteiligungsstufe ist für Frühjahr 2014 vorgesehen. Nähere Informationen zu diesem Beteiligungsverfahren finden Sie auf der Internetseite: www.region-karlsruhe.de
Nachfragen bitte an folgende E-Mail-Adresse: windenergie@gaggenau.de
