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Öffentliche Bekanntgaben

29.04.2008

Stadt will schädigendem Lärm mit einem Aktionsplan entgegentreten

Mehr als drei Millionen Bürger in Baden-Württemberg klagen über eine zu hohe Lärmbelastung in ihrem Wohnumfeld. Die Stadt Gaggenau wird jetzt einen Aktionsplan aufstellen, der Ziele, Strategien und Maßnahmen festlegt, Lärm zu mindern. Dabei kann auf ein europaweit einheitliches Konzept der EU zurückgegriffen werden. Grundlage für den zu entwerfenden Gaggenauer Lärmaktionsplan ist eine Lärmkartierung. In einer ersten Stufe erfasste das Land Baden-Württemberg (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, LUBW) Hauptverkehrsstraßen mit einem täglichen Aufkommen von mehr als 16.400 Fahrzeugen und Eisenbahnstrecken mit mindestens 60.000 Zügen im Jahr. Die Ergebnisse liegen – bis auf die Bahndaten – bereits vor und können per Internet auf der Homepage der LUBW eingesehen werden. Nach weiteren fünf Jahren soll in einer zweiten Stufe auch der Lärm an jenen Straßen und Bahnstrecken kartiert werden, wo das Verkehrsaufkommen nur halb so hoch ist wie bei den jetzt kartierten. In Gaggenau richtete die LUBW ihr Augenmerk auf die Bundesstraße B 462. Dabei stellte sie fest, dass in einigen Bereichen der B 462 die einzuhaltenden Schwellenwerte überschritten werden. Laut LUBW sind 155 Einwohner Gaggenaus tagsüber einem Geräuschpegel von mehr als 70 Dezibel ausgesetzt. Nachts haben 224 Einwohner einen Lärm von mehr 60 Dezibel auszuhalten. Demnach sind tagsüber 73 und nachts 105 Gaggenauer Wohnungen lärmbelastet.

Eichen im Eichenweg werden gefällt, um Schaden fernzuhalten

Aufgrund einer akuten Schadens- und Gefahrensituation entfernte die Stadt neulich einige Eichen im Eichenweg. Die Maßnahme erfolgte nach Rücksprache mit den Anwohnern des Eichenwegs als Geschäft der laufenden Verwaltung. Grundsätzlich betrachtet die Stadtverwaltung den Erhalt von Straßenbäumen als wichtige Aufgabe. Im Eichenweg war es allerdings ein Versicherungsschaden, der zum Handeln gezwungen habe, erläuterte Bürgermeisterin Brigitte Schäuble. Entschieden trat sie dem Eindruck entgegen, bei der Baumfällmaßnahme im Eichenweg habe es sich um eine Nacht- und Nebelaktion gehandelt. „Wir haben uns den Entschluss wirklich nicht leicht gemacht und mit den Anwohnern kommuniziert. Wir haben ein Meinungsbild eingeholt und über das geplante Vorgehen informiert“, so Schäuble. Ein Gutachten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg habe ergeben, dass Wurzeln von Eichen im Eichenweg einen Wasserschaden in einem dortigen Wohnhaus verursacht hätten, weil sie eine Entwässerungsleitung verstopften. An die Stadt wurde die Forderung herangetragen, im Sinne einer Schadensminderungspflicht das Wurzelwerk samt Eichen zu entfernen und die Regenwasserrohre auszutauschen. Recherchen der Verwaltung ergaben, dass die etwa 30 Jahre alten und zehn bis 15 Meter hohen Bäume im Eichenweg Sumpfeichen sind. Leitungspläne offenbarten, dass genau unterhalb dortiger Bäume Strom- und Gasleitungen liegen. Auch Haus- und Entwässerungsanschlüsse befinden sich in Nähe von Eichen. Ebenso ist die Kanalisation nicht weit entfernt. Die Maßnahme, Eichen im Eichenweg zu fällen, sei eine „Einzelentscheidung aufgrund aktueller Beschädigungen und der Gefahr weiterer Beschädigungen“ gewesen, so Schäuble. Planungs- und Koordinationsfehler von vor 30 Jahren hätten so korrigiert werden müssen. Die Stadt werde die Bäume im Eichenweg nach und nach fällen und durch etwas kleinere Bäume ersetzen. Sumpf-Eichen jedenfalls seien eindeutig die falsche Baumart für den Eichenweg. Was vor einigen Wochen vorgetragene Wünsche angeht, Platanen in der Murgtalstraße zu fällen, sagte die Bürgermeisterin, dort sei die Situation eine ganz andere, zumal Kanäle und Versorgungsleitungen weit genug weg von den Bäumen liegen würden.

Einzelhandelsprojekt „Theodor-Bergmann-Straße“: Verbindliches Angebot soll bis 23. Mai vorliegen

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. März 2008, der sich mit dem Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ und dem dort vorgesehenen Einzelhandelsprojekt „Theodor-Bergmann-Straße“ befasste, hat die Stadt konkrete Bieterverhandlungen mit der Firma SEPA aufgenommen. Zudem führte sie mit dem Investor ihrer Wahl erste Gespräche hinsichtlich der Abgabe eines verbindlichen Angebotes. „Die Stadt Gaggenau legt großen Wert darauf, dass sämtliche Problemstellungen sachgerecht und detailliert durch den Investor abgearbeitet werden“, betonte Oberbürgermeister Christof Florus. Vor diesem Hintergrund und wegen der Komplexität des Gesamtprojektes und damit verbundener Fragestellungen habe man sich in Abstimmung mit dem Investor darauf geeinigt, die bisherige Terminplanung zu modifizieren. Die Abgabe des verbindlichen Angebotes soll nach jetziger Absprache bis 23. Mai 2008 erfolgen, so dass der Gemeinderat noch vor der Sommerpause eine Entscheidung treffen kann.

Bebauungsplan „Itterbachweg II“: Neuer Entwurf soll Lösung bringen

Um den Bebauungsplan „Itterbachweg II“ in Bad Rotenfels weiter voranzutreiben und einer Lösung zuzuführen, die für alle Beteiligten tragbar ist, fand am 11. März 2008 auf Einladung der Stadt ein gemeinsames Gespräch statt, zu dem auch die Vertreter der Gemeinderatsfraktionen eingeladen waren. „In einer sachlich geprägten Atmosphäre wurden die verschiedenen Wünsche und Interessen vorgebracht und diskutiert“, berichtete Oberbürgermeister Christof Florus. Die Firma Consys sei aufgefordert worden, einen Entwurf vorzulegen, der den vorgebrachten Wünschen und Anliegen weitmöglichst Rechnung trägt. Dieser Planentwurf ist der Stadt am 31. März vorgelegt worden. Er sieht eine Bebauung mit sechs Häusern vor. Weil die Zufahrt auf dem Grundstück der Familien Haut/Hirth als Sackgassenerschließung mit Wendefläche für ein Müllfahrzeug erfolgen soll, wären unbeteiligte Dritte nicht davon tangiert, für Erschließungskosten heran gezogen zu werden. Dieser Entwurf der Firma Consys soll dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 21. April vorgestellt werden.

Aus dem Bau- und Umweltausschuss

Die Stadt Gaggenau unterhält in den Stadtteilen Ottenau, Bad Rotenfels und Michelbach Sammelplätze, um Garten- und sonstige Pflanzenabfälle wie Baum-, Hecken- und Staudenschnitt ortsnah zu entsorgen. Neben diesen klassischen Abfällen werden auch Wurzeln mit einem Durchmesser von bis zu 30 Zentimetern zerkleinert und entsorgt. Jährlich werden an diese Sammelplätze insgesamt rund 10.000 Kubikmeter pflanzliche Abfälle angeliefert (nach Ottenau etwa 2.400 Kubikmeter, nach Bad Rotenfels zirka 5.800 Kubikmeter und nach Michelbach rund 1.800 Kubikmeter). Jetzt beschloss der Bau- und Umweltausschuss, die Arbeiten mit dem Ziel, Garten- und Baumschnittabfälle zu zerkleinern und entsorgen, für den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 1. April 2009 an die in Baden-Baden ansässige Firma Kaiser für 135.409,02 Euro zu vergeben.



Aus dem Gemeinderat

Toom-Baumarkt: Bebauungsplan „Am Stahlbach“ als Satzung beschlossen

Die in Weißenhorn ansässige Firma ST Gewerbebau beabsichtigt, auf einem unbebauten städtischen Grundstück an der Kreuzung Murgtalstraße/K 3737 in Gaggenau-Bad Rotenfels einen Toom-Baumarkt zu errichten. Vor diesem Hintergrund hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2007 den erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst, das Bebauungsplanverfahren beschleunigt umzusetzen. Zudem hatte das Gremium den Entwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage vorzunehmen. Sie erfolgte vom 7. Januar bis 8. Februar 2008. Die Ansiedlung des Baumarktes erfordert unter anderem, die vorhandene Verkehrsanbindung anzupassen. Vorgesehen ist die Anlage eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Murgtalstraße/Josef-König-Straße. Im Übrigen entwickelt sich der Baumarkt mit Gartencenter einschließlich seines Hauptgebäudes parallel zum Verlauf des Talraumes. Eine Sondergebietsfestsetzung begrenzt die Verkaufsflächen des geplanten Baumarktes mit Gartencenter eindeutig und zieht erhebliche Sortimentseinschränkungen nach sich. So werden – bis auf flächenmäßig begrenzte Randsortimente – innenstadtrelevante Sparten (einschließlich Getränkehandel) ausgeschlossen. Auch für das zweite dort vorgesehene Gebäude ist nur nicht zentrenrelevanter Einzelhandel zugelassen, der auf wenige Sortimente beschränkt ist (Getränkehandel ist nicht zulässig). Im Zuge der Offenlage forderte das Landratsamt Rastatt – Untere Naturschutzbehörde -, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes vorzunehmen, um den jetzt vorgesehenen Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren. Entsprechend beabsichtigt die Stadt, auf einem Grundstück im „Gommersbachtal“ eine Aufschüttung, die an einen Weg grenzt, zu beseitigen, die Fläche einzusäen und so eine langfristige Pflege sicher zu stellen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Toom-Baumarktes entstehen, um Erschließungsanlagen herzustellen (Anpassung der vorhandenen Verkehrsanbindung, Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), trägt der Investor, die Firma ST Gewerbebau GmbH. Jetzt beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Am Stahlbach“ als Satzung. Darüber hinaus beauftragte er die Verwaltung, einen Vertrag mit dem Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde, zu schließen, um die erwähnten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Schließlich ermächtigte er die Verwaltung, einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma ST Gewerbebau GmbH abzuschließen, um die Kostenübernahme zu regeln. Der Bebauungsplan „Am Stahlbach“ mit dem dort geplanten Baumarkt machte auch erforderlich, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. Bislang war das Plangebiet „Am Stahlbach“ als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Fortan kommt eine „Sonderbaufläche“ hinzu, auf der Baumarkt und Gartencenter errichtet werden sollen. Der Gemeinderat beschloss die Umbenennung in ein Sondergebiet.

Vergabe der gärtnerischen Pflege einer Reihe von städtischen Grünanlagen

Weil die Arbeitskapazität der Stadtgärtnerei begrenzt ist, haben in der Vergangenheit Firmen die gärtnerische Pflege einiger städtischer Grünanlagen übernommen. Die letzte Arbeitsvergabe betraf die Jahre 2006 und 2007 und ist nun ausgelaufen. Jetzt hat der Gemeinderat die gärtnerische Pflege der städtischen Grünanlagen Murguferanlage, Kurpark, Stadtpark, Waldseebad, Schul- und Sportzentrum Ottenau, Schulzentrum und Festhalle Bad Rotenfels, Sportplätze, Kinderspielplätze Furtwänglerstraße, Mittlerer Rain, Viktoriastraße, Schlesierstraße, Grittweg, Wiesenweg, Josef-Vogt-Straße, Am Richtplatz, Pestalozzistraße, Scheffelstraße, Wissigstraße, Hugo-Junkers-Straße, aber auch die Pflege unbebauter Grundstücke, jene von Regenüberlaufbecken und die von Straßenbegleitgrün für das Jahr 2008 an die Firmen Integra Mittelbaden GmbH (Gaggenau), Kaiser (Baden-Baden), Kamm (Gaggenau) und Schlesiger (Bühl) vergeben. Die Gesamtauftragssumme beträgt 102.051,50 Euro. Sofern die Firmen ihre Arbeiten zufriedenstellend verrichten, soll eine Vergabe an sie auch für das Jahr 2009 erfolgen.

Infos über Kosten der „Schlotteräxt-“ und „Rotherma-Querspange“

Über die Abrechnung und den Stand der Kosten für die Baumaßnahmen „Schlotteräxt-Querspange (Anschluss an die B 462)“ und „Rotherma-Querspange“ informierte Bürgermeisterin Brigitte Schäuble. Während bei der „Schlotteräxt-Querspange“ die Maßnahme „Ingenieurbauwerk“ (Brücke über den Pionierweg) „schlussgerechnet“ sei, könne bei dem Punkt „Verkehrsanlage“ (Erdarbeiten für den Anschluss an die B 462; Straßenbaumaßnahme) nur der gegenwärtige Kostenstand genannt werden. Laut Georg Mohn von dem mit der Planung und Bauleitung beauftragten Unternehmen Mohn Ingenieure Ingenieurgesellschaft mbH waren für die Brücke über den Pionierweg 623.965,52 Euro veranschlagt. Die geprüfte Abschlusssumme betrage hier 669.777,15 Euro. Bei der Straßenbaumaßnahme sei man von 460.865,04 Euro ausgegangen. Hier betrage der gegenwärtige Kostenstand 589.899,14 Euro, wobei Nachträge noch hinzukommen würden. In Anbetracht des dort zu beklagenden Erdrutsches infolge starker Niederschläge betonte Dr. Wolfgang Orth vom gleichnamigen Ingenieurbüro für Bodenmechanik und Grundbau, dass eine solche Entwicklung während der Planung mitnichten vorauszusehen gewesen sei. Dem sehr stark wasserdurchlässigen Untergrund will man jetzt mit weiteren Drainagen begegnen, die das Wasser aufnehmen sollen, ohne dass weitere Erdrutsche eintreten.

Was den laufenden Bau der „Rotherma-Querspange“ angeht, wies die Bürgermeisterin darauf hin, dass man trotz verschiedener Hochwasserstände exakt im Zeitplan sei. Mit dem Bau der Brücke über die Murg wurde bereits begonnen. Der Auftrag zum Umbau der Wehranlage werde in der laufenden Sitzung vergeben (siehe unten), und die Vergabe des Straßenbaus bringe man voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Gemeinderat. Was den gegenwärtigen Kostenstand bei der „Rotherma-Querspange“ betrifft, sagte Schäuble mit Blick auf die noch nicht vergebenen Straßenbauarbeiten, dass die vorliegenden Zahlen „noch nicht ausreichend belastbar“ seien. „Wenn das Ergebnis dieser Submission vorliegt, können wir Ihnen genauer sagen, welche Auswirkungen auf den nächsten Doppelhaushalt sich daraus ergeben“, so Schäuble in Richtung Gemeinderat.

„Rotherma-Querspange“: Neubau der Gewerbekanalbrücke mit Wehranlage und Fischaufstieg vergeben

Im Zuge des Baus der Rotherma-Querspange ist ein weiterer Bauabschnitt zu realisieren. Er macht auch den Neubau einer Brücke über den Gewerbekanal notwendig. Deshalb ist die bestehende Wehranlage der EnBW zu entfernen und an neuer Stelle zu errichten. Die dazu erforderliche wasserrechtliche Genehmigung enthält als Auflage den Neubau eines Fischaufstieges. Jetzt beschloss der Gemeinderat, den Neubau der Gewerbekanalbrücke mit Wehranlage und Fischaufstieg an die Firma Max Früh GmbH & Co. KG in Achern zum Preis von brutto 1.860.587,42 Euro zu vergeben. Die Baumaßnahme wird zu 80 Prozent von Bundesmitteln getragen. EnBW übernimmt 50 Prozent der Baukosten für den Fischaufstieg und 100 Prozent der Baukosten für den Schlitzpass im Streichwehr. An den Kosten für den Neubau der Wehranlage beteiligt sich EnBW allerdings nicht. Das Unternehmen begründet diese Haltung mit dem Argument, die bestehende Wehranlage hätte noch mindestens 25 Jahre in Betrieb bleiben können. Ihr Neubau sei ausschließlich infolge des Neubaus der Rotherma-Querspange notwenig geworden.



 

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