Zuständige Dienststelle:
Stadt Gaggenau
- Bürgerbüro -
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
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| Telefax: | (07225) 962-445 | ||||||||||||||||||||
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| Sprechzeiten: |
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Beschreibung:
Bei der Beglaubigung ist zu unterscheiden zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung.
Bei der amtlichen Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Orignal-Schriftstück oder um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift. Keine öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen in Grundstückssachen.
Kopien von Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. Entsprechende Abschriften stellt das Standesamt aus.
Die amtliche Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die eigenhändig vollzogene Unterschrift unter ein Schriftstück in Gegenwart des/der beglaubigenden Bediensteten der Behörde. Diese ist gedacht für Fälle, bei denen einer Behörde oder einer sonstigen Institution (z.B. Versicherung) nachgewiesen werden muß, daß die Unterschrift von der auf dem Schriftstück bezeichneten Person geleistet worden ist.
Hiervon ist wiederum die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift zu unterscheiden. Diese kann nur vor einem Notar oder dem Grundbuchratschreiber geleistet werden. Sie erfaßt überwiegend Fälle, bei denen im Zusammenhang mit Grundstücksrechtsgeschäften eine Unterschrift vorzunehmen ist (z.B. Eintragung oder Löschung einer Grundschuld im Grundbuch).
Bestätigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei und können im Bürger- und Ordnungsamt, Sachgebiet Sozialwesen, vorgenommen werden.
| Unterlagen: |
Beglaubigungen von Schriftstücken Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften |
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Weitere Hinweise zum Thema:
Öffentliche Beglaubigung der UnterschriftEheurkunde
