Link zur Startseite der Stadt GaggenauWappen der Gemeinde Michelbach: Weißes Hufeisen auf blauem Grund

Springe direkt:


Sie sind hier:


Übersicht Tastaturbelegung. Startseite aufrufen. Aktuelle Meldungen. Übersicht (Navigation). Hilfe. Kontaktformular.

Inhalt

Beschaffung von Schulbüchern: Stadt begrüßt Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden

22.02.2008

Die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Baden-Baden hat die gegen die Stadt gerichtete Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Gericht hat damit bestätigt, dass die Stadtverwaltung mit der beim Goethe-Gymnasium praktizierten Schulbuchbeschaffung nicht gegen Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetz verstößt.

Die Stadt Gaggenau begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden. Damit hat in dem der Stadt vom Börsenverein aufgezwungenen Rechtsstreit letztendlich die „Vernunft gesiegt“. „Unser Einsatz für die berechtigten Interessen der Schule, der Schüler und deren Eltern haben sich damit ausgezahlt“, so Oberbürgermeister Christof Florus. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung sei es insbesondere möglich, zusätzliche finanzielle Belastungen von den Eltern abzuwenden. Florus hofft deshalb auch, dass der Börsenverein die erstinstanzlich getroffene Entscheidung akzeptiert, um weitere Irritationen bei diesem sensiblen Thema zu vermeiden. Für die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung sei es ohnehin unverständlich gewesen, warum der Börsenverein sich vor der Klageerhebung nicht um eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung bemüht habe. Die Stadtverwaltung sei in dieser Frage stets gesprächsbereit gewesen.

Das Landgericht Baden-Baden hat in seiner jetzt getroffenen Entscheidung insbesondere die Praxis der Schulbuchbeschaffung beim Goethe-Gymnasium unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Dort werden die Schulbücher im Wege der Lernmittelfreiheit von der Schule beschafft und den Schülern zunächst leihweise zur Verfügung gestellt. Den Eltern wird zudem die Möglichkeit eröffnet, die gebrauchten Bücher nach Ablauf des Schuljahres zum Restwert von 50 % des Neupreises zu erwerben. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt jedoch ausschließlich bei den Eltern.

Sofern von der eingeräumten Option, das Schulbuch nach Ablauf des Jahres zu erwerben, Gebrauch gemacht wird, tätigt die Stadt für den nächsten Jahrgang insoweit eine Ersatzbeschaffung. Diese Ersatzbeschaffung kommt dann wieder gerade dem örtlichen Buchhandel zugute. Auch vor dem Hintergrund der positiven wirtschaftlichen Effekte für den örtlichen Buchhandel war die vom Börsenverein gegen die Stadt gerichtete Klage auf Unverständnis gestoßen.



 

Springe direkt: