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Gaggenauer Sportvereine informieren sich über das Thema Aufsichtspflicht in der Michelbacher Sportgaststätte

30.09.2010

Vorsitzender Frank-Stephan Barth (rechts) vom Sportausschuss Gaggenau dankt H. Hoffmann, Leiter der Jugendpflege im Kreis Rastatt
Vorsitzender Frank-Stephan Barth (rechts) vom Sportausschuss Gaggenau dankt H. Hoffmann, Leiter der Jugendpflege im Kreis Rastatt
Vorsitzender Frank-Stephan Barth (rechts) vom Sportausschuss Gaggenau dankt H. Hoffmann, Leiter der Jugendpflege im Kreis Rastatt

Gaggenauer Sportvereine informieren sich über das Thema „Aufsichtspflicht in der Michelbacher Sportgaststätte“

„Darfst Du mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren eine Spielhalle besuchen?“ Mit dieser und ähnlichen Fragen begann ein Frage- und Antwort-Spiel, welches die rund 50 Teilnehmer einer Informationsveranstaltung des Landratsamtes zusammen mit den Sportausschuss Gaggenau beschäftigte.

In ihrer Verantwortung für über 3.500 Kinder- und Jugendliche in den Sportvereinen Gaggenaus informierten sich Vereinsvorstände, Jugendleiter, Trainer und Übungsleiter zum Thema „Aufsichtspflicht“, über das Herr Werner Hoffmann, Leiter der Jugendpflege im Kreis Rastatt in der Sportgaststätte des SV-Michelbach referierte.

Was Aufsichtspflicht bedeutet, wie sie zu Stande kommt und wie sie erfüllt und weitergegeben werden kann, waren interessante Themen für die ehrenamtlichen Leiter aus den Sportvereinen. Untermauert wurden die Ausführungen durch die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und ihrer Folgen. Diese ergeben sich nicht nur aus dem Bürgerlichen sondern auch aus dem Strafgesetzbuch einschl. des Sexualstrafrechts. Nach diesen Rechtsgrundlagen ist nach dem Jugendschutzgesetz ein Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen unter 18 Jahren verboten.

Aus ihrer praktischen Erfahrung stellten die Teilnehmer zahlreiche Fragen, die insbesondere die Bereiche der zeitlichen Dauer einer Aufsicht, die Übergabe an Vertretungspersonen, die Einwilligungen von Erziehungsberechtigten und den Ausschluss aus einer gemeinsamen Veranstaltung oder Reise betrafen. Die Antworten auf diese Themen wurden von Herrn Hoffmann nicht nur rechtlich sondern auch praxisbezogen erteilt. Zur Beruhigung der ehrenamtlichen Zuhörer wies Herr Hoffmann auch darauf hin, dass die Leiter eine Aufsichtspflicht nicht nur als eine juristische Angelegenheit betrachten sollten, sondern dass Aufsicht auch eine moralische Aufgabe sei. Diese Aufgabe sei auch durch „gesunden Menschenverstand“ zu leisten.

Mit diesem Vortrag beginnt der Gaggenauer Sportausschusses sein Schwerpunktprogramm „Kinder- und Jugendarbeit“, zu dem weitere Aktionen und Informationen auch im Zusammenhang mit den Schulen vorbereitet und angeboten werden.

Der Sportausschuss und der SV-Michelbach bedankten sich bei der Kreisjugendpflege dafür, dass dieses interessante Thema aufgegriffen werden konnte. Eine weitere Veranstaltung zum Thema Sexualstrafrecht ist geplant.



 

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