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Gegenseitige Rücksichtnahme und vernünftiges Handeln mit Augenmaß bleiben das Gebot der Stunde

04.07.2007

Unangeleinte Hunde, ausgetretene Laternen, Radler in der Fußgängerzone, lärmende Rasenmäher zur Mittagszeit, Hundekot im Sandkasten, laute abendliche Grillpartys: Die Liste ließe sich noch weiterführen. Regelmäßig erreichen die Gaggenauer Stadtverwaltung Anrufe, Briefe und E-Mails, in denen sich Bürgerinnen und Bürger über Angelegenheiten beschweren, die vermeidbar wären. Gerade in der Sommerzeit häufen sich die Beschwerden bei der Stadt.

Dennoch kann auch die Stadtverwaltung in der Regel nicht mehr, als „an die Vernunft aller“ zu appellieren und die Einhaltung grundlegender Spielregeln einzufordern.

Regelmäßiges Thema ist das „Radeln in der Fußgängerzone“. Radfahrer, die verbotenerweise durch die Gaggenauer Fußgängerzone fahren, sorgen vor allem bei älteren Fußgängern für eine zunehmende Verunsicherung. Eine Gaggenauer Bürgerin berichtete neulich vor dem Gemeinderat von einem bedenklichen Zwischenfall. Dabei habe eine etwa 50-jährige Radfahrerin eine 92-Jährige angefahren, die mit einem Rollwagen unterwegs war. Die Stadt bittet auf diesem Weg noch einmal alle Radfahrerinnen und Radfahrer, in der Fußgängerzone ihr Gefährt zu schieben. Zuwiderhandlungen sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und können mit einer Geldbuße von zehn Euro geahndet werden.

Des einen Freud, des anderen Leid, heißt es immer wieder auch beim Grillen. Nicht jeder Bürger hat Verständnis dafür, wenn sein Nachbar den Holzkohlegrill anheizt. Doch gerade, wenn man in räumlich engen Verhältnissen lebt, ist gegenseitige Rücksichtnahme Gold wert. Der grillende Bürger vergisst leicht, dass Rauch, Geselligkeit und laute Musik den Nachbarn stören können. Im Gegenzug sind in solchen Fällen Toleranz und Nachsicht gefragt. Ein aufklärendes Gespräch im Vorfeld solcher Feiern wirkt erfahrungsgemäß oftmals Wunder.

Ein weiterer Stein des Anstoßes ist der fahrlässige Umgang mit dem Thema Sauberkeit. Die Palette reicht hier von achtlos in öffentlichen Anlagen weggeworfenen Abfällen über zerschlagene Glasscherben auf Straßen und Spielplätzen bis hin zu Kaugummi auf Gehwegen. Und auch für jene Zeitgenossen, die aus dem fahrenden oder stehenden Auto ihre Abfälle entsorgen, ist kein Verständnis angesagt. Im Rahmen der Aktion „Sauberes Gaggenau“ wird die Stadt auch weiterhin die Müllsünder ins Visier nehmen.

Immer wieder ein Thema sind Ärgernisse um die Hundehaltung. So erreichen die Stadtverwaltung Meldungen von mit Kot verunreinigten Spielplätzen. Aber auch in anderen öffentlichen Grünanlagen oder gar auf privaten Grundstücken hinterlassen die Vierbeiner ihre Rückstände. Zudem wird der Stadtverwaltung von frei laufenden Hunden berichtet. „Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen“, besagt die Polizeiverordnung. Zuwiderhandlungen werden ebenso wie Verschmutzungen durch Hundekot mit Bußgeldern geahndet.

Grundsätzlich kann die Stadt naturgemäß nicht alle aufgeführten Probleme lösen. Selbstverständliches Handeln mit Augenmaß und gegenseitige Rücksichtnahme bleiben angesagt.



 

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